Eigentlich hätte sie es schon seit 2004 nicht mehr geben dürfen, doch Proteste verhinderten das Aus des Paternosters – jenes legendären Umlaufaufzugs, wie es ihn in jeder größeren Stadt immer noch gibt. Doch ab 1. Juni darf nicht mehr jeder in die Kabinen rein: Ein Bundesgesetz erlaubt nur noch befugtem Personal das Betreten der alten Aufzüge mit Nostalgie-Faktor. Laut neuer Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber dafür sorgen, "dass Personenumlaufaufzüge nur von durch ihn eingewiesenen Beschäftigten verwendet werden". Das bedeutet: Für Besucher müssen die altertümlichen Aufzüge, die im Amtsdeutsch Personenumlaufaufzüge heißen, künftig gesperrt werden.
Widerstand gegen die Neuregelung
In München regt sich Widerstand gegen das Paternoster-Fahrverbot für jedermann. Der Paternoster-Verein München, der bereits vor elf Jahren das Ende des Nostalgielifts verhinderte, will gegen die neue Regelung angehen. Auch die SPD-Stadtratsfraktion hat sich dem angeschlossen. "Man kann alles übertreiben", sagte Stadträtin Ulrike Boesser. Proteste gibt es in anderen Städten ebenfalls, etwa in Stuttgart.
Einen Paternoster-Führerschein gab es schon einmal an der Frankfurter Universität. Zumindest einige Monate lang hatte die Hochschulleitung angewiesen, dass der Paternoster im IG-Farben-Haus nur noch von Angestellten und Studenten mit Berechtigungsschein benutzt werden durfte. Die ab Juli des Jahres geltende Regelung wurde allerdings im November wieder aufgehoben.