9. Februar 2011, 14:15 Uhr

Wie Sie Streit mit der Arbeitsagentur vermeiden

Wer sich nicht an bestimmte Fristen hält, Termine versäumt oder Absprachen missachtet, kann mit Sperrzeiten belegt werden. Worauf Arbeitslose dabei achten sollten.

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Wer sich nicht rechtzeitig arbeitslos meldet, riskiert eine Sperrung©

Wer sich nicht an die gesetzten engen Fristen zur Arbeitslosmeldung hält oder versäumt, sich aus eigenem Antrieb um eine neue Tätigkeit zu bemühen, kann mit Sperrzeiten durch die Agentur für Arbeit belegt werden. Und das ist finanziell nicht unerheblich. Denn während der Sperrzeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt. Gleichzeitig verkürzt sich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. In dieser Zeit zahlt die Behörde auch keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Mit diesen Sperrzeiten "bestraft" die Agentur für Arbeit Arbeitssuchende für Versäumnisse oder nicht eingehaltene Termine und Absprachen. Schon zu Beginn der Arbeitslosigkeit können Sperrzeiten drohen: Wer aus Trotz über seine Kündigung schon vor Ablauf der Kündigungsfrist zu Hause bleibt und so seine Arbeitslosigkeit unnötig früh beginnen lässt, startet die Arbeitslosigkeit gleich mit einer Sperrzeit noch bevor er den ersten Euro Arbeitslosengeld erhalten hat. Insofern lohnt es sich auch bei einer unangenehmen Trennung vom Arbeitgeber, bis zum letzten Tag im Betrieb zu bleiben.

Doch wer alle Termine und Fristen einhält und zeigt, dass er sich aktiv aus eigener Kraft um eine neue Tätigkeit bewirbt, hat keine Sperrzeiten zu befürchten. Dazu gehört auch, dass Urlaube - im Regelfall bis zu drei, in Ausnahmefällen bis zu sechs Wochen - rechtzeitig angemeldet werden. Hier lesen Sie die, auf was Sie am meisten achten müssen.

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