Gebührensätze für Erben

Erben ist auch mit Kosten verbunden. Der Tote muss angemessen beerdigt und sein Grab gepflegt werden. Gerichtskosten müssen bezahlt, Notarkosten beglichen werden. Und ist sich die Erbengemeinschaft uneinig, ist der Gang zum Anwalt schon vorprogrammiert. Wir erklären Ihnen, was das alles kostet.

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Fühlen sich die Erben benachteiligt, sind Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert©

Eine Erbe ist immer auch mit Kosten verbunden. Im schlimmsten Fall mit Gerichtskosten, wenn sich die Parteien nicht einig sind und um den Nachlass streiten. Dazu kommen Zahlungen wie Erbschaftssteuer, Gebühren eines Nachlasspflegers und Testamentsvollstreckers.

Daneben müssen die Erben die Kosten für eine standesgemäße Bestattung tragen. Hat der Verstorbene nicht bestimmt, wie er beerdigt werden will, können Sie als Erbe die Art der Bestattung festlegen. Die Grabpflege gehört allerdings nicht zu den Bestattungskosten. Dafür kann der Erblasser schon zu Lebzeiten einen Grabpflegevertrag abschließen.

Doch wenn sich Erben benachteiligt fühlen, sind Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. Oft hilft nur noch der Gang vor Gericht. Was Prozesse, Anwälte und Notare kosten, erklären wir Ihnen auf den folgenden Seiten.

Seite 1: Gebührensätze für Erben
Seite 2: Notarkosten und Kosten des Nachlassgerichts
Seite 3: Rechtsanwaltskosten
 
 
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