Für Riester-Einsteiger in der Lebensmitte kommt die Rentenversicherung infrage. Hier lesen Sie, wie sie funktioniert, was sie bringt und worauf man achten sollte.

Geförderte Riester-Produkte lohnen sich für Familien
Die klassische Riester-Rentenversicherung kommt vor allem für sehr sicherheitsorientierte Sparer in Betracht. Sie ist die derzeit gängigste Riester-Variante. Das liegt zum Teil an der Skepsis vieler Sparer, zum Beispiel in einen Fonds zu investieren. Vor allem aber liegt es daran, dass den Beratern beim Abschluss einer Riester-Versicherung die höchsten Provisionen zufließen. Dabei ist die Versicherungsvariante aber auch besonders teuer.
Höhere Renditen können Fonds-Sparpläne bringen, die sich für Einsteiger unter 40 Jahren deshalb eher lohnen. Allein schon wegen der geringeren Kosten attraktiver sind auch Riester-Banksparpläne, die insbesondere für Sparer ab einem Einstiegsalter von etwa 45 Jahren zu empfehlen sind.
Der eigene Sparbeitrag und die staatlichen Riester-Zulagen werden in eine private Rentenversicherung eingezahlt. Das Geld legt die Versicherung am Kapitalmarkt an; etwa 80 bis 90 Prozent in Zinspapieren, den Rest in Aktien und Immobilien.
Seit 2006 gelten für die Riester-Rente Unisex-Tarife, das heißt Männer zahlen genau so viel wie Frauen. Die deutschen Versicherungen bieten ihren Kunden auf den Sparanteil einen Garantiezins (Höchstrechnungszins). Für ab 2012 abgeschlossene Neuverträge beträgt er 1,75 Prozent pro Jahr. Das ist nicht viel, ist aber verlässlich. Denn der Zins gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrags. Er ändert sich nicht, wenn das Zinsniveau sinkt - aber auch nicht, wenn es steigt. Damit können die Versicherungen schon zu Beginn des Vertrages dem Kunden eine auf den Cent genaue, lebenslange (Mindest-)Rentenhöhe zusichern.
Weniger vorhersehbar sind dagegen die restlichen Komponenten, aus denen sich später einmal die tatsächliche Gesamtverzinsung der Riester-Rentenversicherung ergibt. Denn die Anbieter müssen ihre Kunden zwar an ihren laufenden Überschüssen "angemessen" beteiligen, die jährlich gutgeschrieben werden und dann unverfallbar sind. Wie hoch die künftigen Überschussbeteiligungen tatsächlich ausfallen, weiß aber niemand. Und auch der sogenannte Schlussüberschuss ist keine feste Größe und lässt sich eben erst am Ende der Vertragslaufzeit genau beziffern. Deshalb sollten Kunden besser nur mit der garantierten Rente kalkulieren.
Ein weiterer Fallstrick ist die Transparenz der Kosten in den Riester-Versicherungen. Denn was genau und zu welchem Zeitpunkt mit dem Geld passiert und was da berechnet wird, ist selbst für Experten oft undurchschaubar. Dabei sind die Kosten und Provisionen bei vielen Verträgen leider gewaltig. Sie werden von der monatlichen Rate (Prämie) des Sparers abgezogen, nur der Rest wird mit dem Garantiezins verzinst.
Zwischen 2003 und 2011 haben Rentenversicherungen laut der Erhebung der Assekurata Assekuranz eine durchschnittliche Gesamtverzinsung zwischen 5,4 und 4,7 Prozent gebracht. Eine auf den ersten Blick durchaus akzeptable Leistung. Diese Zahlen sagen aber eben nur sehr wenig darüber aus, wie rentierlich eine Versicherung einmal in Zukunft sein wird.
Damit nicht genug: Die Rentenhöhe wird bei dieser Riester-Form auch durch die Lebenserwartung der Kunden bestimmt. Eine private Rentenversicherung wird nämlich umso rentabler, je länger der Versicherte lebt und je eher andere Mitversicherte sterben.
Warum ist das so? Um diesen Zusammenhang zu verstehen, muss man die Arbeitsweise einer Versicherung kennen. Und die funktioniert wie folgt: Zwar hat jeder Kunde einen persönlichen Mindestanspruch, es gibt aber nur ein Auszahlkonto für alle, und das "verwaltet" die Versicherung. Stirbt nun ein Kunde - egal, ob als Einzahler oder Rentner - fällt das gesamte rechnerische Guthaben der Versicherung zu. Das Geld, oder zumindest ein Teil davon, kommt dann in den allgemeinen Riester-Topf.
Damit haben wir auch gleich ein weiteres Problem angesprochen: Riester-Versicherungsersparnisse sind nämlich nur bedingt vererbbar. Damit die Erben beim Tod eines Riester-Sparers nicht leer ausgehen, kann entweder eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden oder auch eine Rentengarantiezeit, in der ein Begünstigter die Riester-Rente des verstorbenen Sparers erhält. Allerdings fällt die Rente dann auch niedriger aus, außerdem müssen die staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückerstattet werden.
Eine Ausnahme gilt, wenn der nicht getrennt lebende Ehegatte des Verstorbenen erbt. Er oder Sie muss keine Rückzahlungen leisten, wenn das ererbte Riester-Kapital auf einen eigenen Riester-Vertrag eingezahlt wird.
Das noch zum Schluss: Es zeigt sich, dass ein Rentabilitätsvergleich von Rentenpolicen mit anderen Geldanlagen extrem schwierig ist. Sicher ist, dass Mindestverzinsung und garantierte Rentenhöhe ihren Preis haben.
Untereinander sind die Versicherungen noch am ehesten anhand der garantierten Rentenhöhe vergleichbar - zumindest sofern Vertragsbeginn und Laufzeit identisch sind. In jedem Fall macht es Sinn, sich einmal ausrechnen zu lassen, wie alt man werden muss, um alle eingezahlten Beiträge und Zulagen wirklich zurück zu bekommen. Im Zweifel geben zum Beispiel auch die örtlichen Verbraucherzentralen Hilfestellung beim Beurteilen von Angeboten.