Die Bundesregierung plant offenbar eine gravierende Änderung am Unterhaltsrecht für Geschiedene.
Die Bundesregierung plant einem Zeitungsbericht zufolge eine gravierende Änderung am Unterhaltsrecht für Geschiedene.
Nachteile für getrennt lebende Väter bei der Anrechnung von Kindergeld nach dem neuen Unterhaltsrecht sind nicht verfassungswidrig.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat zehn Jahre nach der Einführung des Gesetzes zu Lebenspartnerschaften eine komplette Gleichstellung der Homo-Ehe mit der Ehe heterosexueller Paare versprochen.
Scheidungs- und Trennungskinder können in diesem Jahr mit deutlich höheren Unterhaltszahlungen rechnen. Im Schnitt steigen die Sätze um 13 Prozent. Im günstigsten Fall gibt es 69 Euro mehr pro Monat. Viele Kinder profitieren von der Erhöhung jedoch gar nicht.
Die jüngsten höchstrichterlichen Urteile sind eine Breitseite gegen das traditionelle Familienbild. Konsequent zu Ende gedacht, brauchen Paare keinen Trauschein mehr - sondern Vollzeitjobs und Kitas.
Eine Ehefrau wollte Prozesskostenhilfe für eine Unterhaltsklage gegen ihren Mann, obwohl sie seit Jahren in einer neuen Partnerschaft lebt. Das Saarländische Oberlandesgericht hat den Antrag abgelehnt, weil es für den Prozess keine Erfolgschancen sah, und damit ein wichtiges Signal gesetzt.
Geschiedenen ist ab dem siebten Geburtstag ihres Kindes grundsätzlich ein Vollzeitjob zumutbar, wenn es für das Kind nach der Schule eine Betreuungsmöglichkeit gibt. Mit diesem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof die Arbeitspflicht Geschiedener verschärft, die ein gemeinsames Kind betreuen.
Seit über einem Jahr gilt das neue Unterhaltsrecht, das vor allem regelt, wie lange Alleinerziehende noch Betreuungsunterhalt beziehen sollen. Denn die müssen nun grundsätzlich wieder arbeiten, wenn das jüngste Kind drei Jahre alt geworden ist. Allerdings entscheiden Gerichte nach dem Einzelfall - und sorgen so für Chaos.
• Von Deutschland bis Australien - Menschen erzählen, was der Absturz der Wirtschaft für sie bedeutet • Das neue Unterhaltungsrecht: Chaos nach der Reform • Rotlicht-Report: Eine Gewerbe im Strukturwandel
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