Unterhaltsrecht

Artikel zu: Unterhaltsrecht

Video: Buschmann plant Unterhalts-Entlastung für mitbetreuende Elternteile

Video Buschmann plant Unterhalts-Entlastung für mitbetreuende Elternteile

STORY: HINWEIS: Diesen Beitrag erhalten Sie ohne zusätzliche Vertonung: O-ton Marco Buschmann (FDP), Bundesjustizminister: "Bei Trennungsfamilien, wo der weniger betreuende Elternteil sich trotzdem substanziell einbringt, also 30 oder 40 Prozent der Betreuungsleistung erbringt, auch solche Elternteile werden vom Unterhaltsrecht behandelt, genauso wie Elternteile, die sich kaum oder vielleicht gar nicht in die Betreuung einbringen. Und das ist eine Ungerechtigkeit. Es führt nämlich dazu, dass der Grundsatz: einer betreut und einer zahlt bei einer solchen Familie dazu führt, dass es einen Teil gibt, der betreut und zahlt." // "Es geht bei dem, was wir tun immer nur um Familien, wo der weniger betreuende Elternteil eine substanzielle Betreuungsleistung erbringt. Also die Sorge, dass wir echte Alleinerziehende, die keine substanzielle Hilfe vom anderen Elternteil bekommen, allein lassen würden. Diese Sorge ist unberechtigt, weil wir daran gar nicht ändern." // "Wir schlagen dafür ein transparentes Rechenmodell vor, wenn Sie so wollen, einen Algorithmus, der auch an ganz klare Tatsachen anknüpft, nämlich die Einkommenssituation der Eltern einerseits und die Betreuungsanteile, auf die sie sich verständigt haben oder die zwischen ihnen gelten. Und das schafft für, das sorgt für mehr Fairness und das sorgt vor allen Dingen auch für mehr Transparenz."
stern Logo

Wer bekommt was Die Tücken des neuen Unterhaltsrechts

Kein Geld mehr für die Ex? Von wegen. Seit einem Jahr gilt das neue Unterhaltsrecht, seitdem herrscht Chaos. Dennoch: Alleinerziehende können hoffen, denn mehr als früher zählt der Einzelfall.
stern Logo

Reform des Unterhaltsrechts "Wir schwimmen alle noch"

Seit über einem Jahr gilt das neue Unterhaltsrecht, das vor allem regelt, wie lange Alleinerziehende noch Betreuungsunterhalt beziehen sollen. Denn die müssen nun grundsätzlich wieder arbeiten, wenn das jüngste Kind drei Jahre alt geworden ist. Allerdings entscheiden Gerichte nach dem Einzelfall - und sorgen so für Chaos.