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Buschmann plant Unterhalts-Entlastung für mitbetreuende Elternteile
STORY: HINWEIS: Diesen Beitrag erhalten Sie ohne zusätzliche Vertonung: O-ton Marco Buschmann (FDP), Bundesjustizminister: "Bei Trennungsfamilien, wo der weniger betreuende Elternteil sich trotzdem substanziell einbringt, also 30 oder 40 Prozent der Betreuungsleistung erbringt, auch solche Elternteile werden vom Unterhaltsrecht behandelt, genauso wie Elternteile, die sich kaum oder vielleicht gar nicht in die Betreuung einbringen. Und das ist eine Ungerechtigkeit. Es führt nämlich dazu, dass der Grundsatz: einer betreut und einer zahlt bei einer solchen Familie dazu führt, dass es einen Teil gibt, der betreut und zahlt." // "Es geht bei dem, was wir tun immer nur um Familien, wo der weniger betreuende Elternteil eine substanzielle Betreuungsleistung erbringt. Also die Sorge, dass wir echte Alleinerziehende, die keine substanzielle Hilfe vom anderen Elternteil bekommen, allein lassen würden. Diese Sorge ist unberechtigt, weil wir daran gar nicht ändern." // "Wir schlagen dafür ein transparentes Rechenmodell vor, wenn Sie so wollen, einen Algorithmus, der auch an ganz klare Tatsachen anknüpft, nämlich die Einkommenssituation der Eltern einerseits und die Betreuungsanteile, auf die sie sich verständigt haben oder die zwischen ihnen gelten. Und das schafft für, das sorgt für mehr Fairness und das sorgt vor allen Dingen auch für mehr Transparenz."