Nach einer fast einjährigen Hängepartie haben sich Union und SPD auf einen Kompromiss für ein neues Unterhaltsrecht geeinigt. Das bestätigte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Donnerstag nach einem Gespräch mit den Spitzen der Koalitions-Fraktionen in Berlin, an dem die beiden Fraktionschefs Volker Kauder (CDU/CSU) und Peter Struck (SPD) teilgenommen hatten. Einig seien sich beide Seiten, dass Kinder den Vorrang vor allen anderen haben, wenn nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden sei. Im zweiten Rang stünden künftig alle kinderbetreuenden Ehegatten sowie die langjährige Ehefrau, sagte Zypries (SPD). In einen dritten Rang sollen unverheiratete Partner kommen.
Zypries zeigte sich zuversichtlich, dass das entsprechende Gesetz am 1. Juli wie geplant in Kraft treten könne. Zypries hatte bereits im September 2005 kurz vor der Neuwahl dem damaligen rot-grünen Kabinett einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt. Ein zweiter Anlauf folgte ein halbes Jahr später: Anfang April 2006 beschloss das schwarz-rote Kabinett die Reform, die ursprünglich zum 1. April 2007 in Kraft treten sollte. Der Entwurf wurde voriges Jahr im Mai vom Bundesrat und im Juni in erster Lesung vom Bundestag beraten. Ziel der Reform ist es, Kinder im Falle einer Scheidung besser zu stellen. Im Gegensatz zu dem ursprünglichen Entwurf des Bundeskabinetts werden nun aber auch geschiedene Ehefrauen besser gestellt.
Union setzte sich durch
Damit ging Zypries auf Forderungen der Unionsfraktion ein. Nach ihrem bisherigen Entwurf wären geschiedene Ehefrauen mit nicht verheirateten ehemaligen Partnern des Unterhaltsschuldners gleichgestellt worden, wenn beide kleine Kinder erziehen. Die Union setzte nun eine Privilegierung der geschiedenen Ehefrauen beim so genannten Betreuungsunterhalt durch.
Die geschiedenen Ehefrauen kommen nach den Angaben der Ministerin in den zweiten Rang, die nicht verheirateten Frauen in den so genannten dritten Rang. Dies ist dann bedeutsam, wenn das Geld des Unterhaltsschuldners nicht reicht, um alle Unterhaltsansprüche zu befriedigen. Im Ergebnis bleibt es also dabei, dass nicht verheiratete Frauen im Unterhaltsrecht schlechter behandelt werden als geschiedene.