24. Mai 2007, 08:01 Uhr

Länger Geld für unverheiratete Mütter

Die Richter des Verfassungsgerichts haben entschieden, dass unverheiratete Mütter oder Väter künftig für die Kinderbetreuung genau so lange Unterhalt vom Ex-Partner bekommen wie Geschiedene. Nun wankt die geplante Reform des Unterhaltsrechts.

Der krasse Unterschied beim Unterhalt für geschiedene oder unverheiratete Mütter ist verfassungswidrig©

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Gunsten unverheirateter Mütter droht die lange umstrittene Reform des Unterhaltsrechts in letzter Minute zu verzögern. Die Karlsruher Richter erklärten es am Mittwoch für verfassungswidrig, dass Geschiedene für die Betreuung ihrer Kinder mindestens bis zu deren achtem Lebensjahr Unterhalt vom Vater beanspruchen können, Unverheiratete aber schon nach drei Jahren wieder arbeiten müssen. Sie verlangten eine Neuregelung spätestens 2008.

Verabschiedung des neuen Unterhaltsrechts offen

Der Beschluss brachte den Zeitplan des mühsam ausgehandelten Koalitionskompromisses ins Wanken. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ließ offen, ob das neue Unterhaltsrecht wie geplant am Freitag im Bundestag verabschiedet werden und am 1. Juli in Kraft treten kann.

Der Rechtsausschuss des Bundestags vertagte seine abschließende Beratung auf den (heutigen) Donnerstag. Bis dahin soll der Gesetzentwurf im Lichte des Richterspruchs überprüft und entschieden werden, ob er noch überarbeitet werden muss. Das Bundesverfassungsgericht befand, der Unterschied bei der Dauer des Unterhaltsanspruchs verletze das Verfassungsgebot, ehelichen und nichtehelichen Kindern gleiche Lebensbedingungen zu schaffen.

Nacheheliche Solidarität gebilligt

Das Grundgesetz verbiete, mit zweierlei Maß zu messen und ehelichen Kindern eine erheblich längere persönliche Betreuung zuzugestehen als nichtehelichen. Der Erste Senat verlangte allerdings nicht, dass es überhaupt keine Unterschiede zwischen unverheirateten Eltern und geschiedenen geben dürfe. Er billigte ausdrücklich, dass aus nachehelicher Solidarität eine geschiedene Frau auch bei älteren Kindern weiterhin Unterhalt beanspruchen kann, falls sie keine Arbeit findet - eine Absicherung, die unverheiratete Mütter nicht haben.

Erst im März hatten sich Union und SPD nach einjähriger Hängepartie auf ein neues Unterhaltsrecht verständigt. Ziel ist es, im Scheidungsfall Kinder besser zu stellen und "Zweitfamilien" eine finanzielle Chance zu geben. So sollen, wenn nicht genügend Geld für alle Berechtigten da ist, Kinder beim Unterhalt Vorrang haben. Im zweiten Rang sollen alle kinderbetreuenden Ehefrauen oder -männer sowie langjährige Ehepartner versorgt werden; erst im dritten Rang folgen unverheiratete Partner.

Jetzt sollen schnelle Korrekturen kommen

Nach Zypries' ursprünglichen Plänen hätten all jene bevorzugt werden sollen, die Kinder betreuen. Nach der Karlsruher Entscheidung vertrat Zypries die Auffassung, dass die Rangfolge und die Dauer des Unterhalts in Zusammenhang gesehen werden müssten. Die SPD-Politikerin zeigte sich zuversichtlich, dass etwaige Korrekturen sehr schnell gemacht werden könnten. Zumindest die neue Unterhaltstabelle soll nach ihrer Vorstellung zum 1. Juli gelten. Darüber hinaus sah sie die Position der SPD bestätigt, wonach es bei der Betreuung von Kindern nicht darauf ankomme, ob sie ehelich oder unehelich geboren seien. Die CSU werde ihr Familienbild im Lichte dieser Entscheidung noch einmal sorgfältig überprüfen müssen, sagte sie voraus.

Einen neuen Koalitionskrach erwartet Zypries jedoch nicht. Auch die Union sieht sich nach Worten von Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen bestätigt. Die Reform trage der geforderten Gleichbehandlung Rechnung, versicherte er. Röttgen begrüßte die Klarstellung, dass der besondere Schutz der Ehe eine Besserstellung geschiedener gegenüber unverheirateten Eltern rechtfertige.

Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvL 9/04

DPA
 
 
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