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29. Mai 2008, 18:53 Uhr

Kik-Lohn ist sittenwidrig

Für den Textil-Discounter Kik wird sein Lohndumping langsam zum Problem: Zum zweiten Mal verfügte ein Gericht, den Stundenlohn einer Mitarbeiterin anzuheben. 5,20 Euro pro Stunde seien sittenwidrig.

Hier zählt nur der Preis, und das der so billig ist, liegt auch an den niedrigen Löhnen. Das könnte sich bald ändern© Sascha Schuermann/ddp

Der Textildiscounter Kik muss nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund den Stundenlohn einer Teilzeit-Angestellten um rund drei Euro anheben. Das Gericht stufte die bisherige Bezahlung der Verkäuferin am Donnerstag als sittenwidrig ein.

Die 4. Kammer signalisierte dem Discounter auch, dass sie die gesamten arbeitsvertraglichen Vereinbarungen des Unternehmens für gesetzwidrig halte. Wörtlich sagte die Richterin an die Adresse des Unternehmensanwalts: "Was Sie da machen, das geht so nicht." Die Klägerin aus Mülheim/Ruhr hatte bisher 5,20 Euro pro Stunde erhalten. Angemessen seien jedoch mindestens 8,21 Euro, so das Gericht.

Laut Urteil muss Kik, das zum Handelskonzern Tengelmann gehört, seiner geringfügig beschäftigten Angestellten außerdem Verdienstausfall bezahlen, da die Frau seit Oktober 2007 nur noch wenige Stunden pro Monat beschäftigt worden ist. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz stehe ihr jedoch mindestens eine Zehn-Stunden-Woche zu. Insgesamt muss der Textildiscounter der Klägerin rund 9000 Euro nachzahlen. In dieser Summe ist neben dem eingeklagten Verdienstausfall auch die rückwirkende Anhebung des Stundenlohns seit 2004 enthalten.

Das Urteil ist die zweite Niederlage für Kik innerhalb von zwei Wochen. Mitte Mai war das Unternehmen bereits in einem Parallelverfahren verpflichtet worden, den Stundenlohn einer Mitarbeiterin anzuheben. (AZ 4 Ca274/08)

 
 
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