Turbo-Rolf Haftstrafe gegen Autobahn-Drängler aufgehoben

Rolf F. wurde zu einer Bewährungstrafe von einem Jahr wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Karlsruher Landgericht hat das Urteil gegen den früheren Mercedes-Testfahrer abgemildert.

"Die Kammer hat keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten", sagte der Vorsitzende Richter Harald Kiwull am Donnerstag in der Urteilsbegründung. "Dennoch ist er nicht der Rambo der Straßen, als der er oft beschrieben wurde." Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass der 35-Jährige seine Stelle verloren habe und durch das öffentliche Interesse an dem Fall stark belastet sei. "Er wird für längere Zeit gebrandmarkt sein. Ein normales Leben wird ihm lange nicht möglich sein", sagte Kiwull. Die Verteidigung kündigte an, Revision einzulegen.

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Verteidigung forderte Freispruch

In erster Instanz war Rolf F. im Februar wegen fahrlässiger Tötung und grober Verkehrsgefährdung zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Im Berufungsverfahren forderte die Verteidigung Freispruch aus Mangel an Beweisen. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass der Versuchsingenieur von DaimlerChrysler im Juli 2003 auf der Autobahn 5 mit seinem fast 500 PS starken Mercedes so dicht auf den Kleinwagen einer 21-jährigen Frau auffuhr, dass sie das Steuer verriss und gegen einen Baum prallte. Die Frau und ihre zweijährige Tochter waren sofort tot.

Der Angeklagte hatte in dem Indizienprozess stets jede Schuld an dem Unfall von sich gewiesen. Sein Anwalt zweifelte Berechnungen an, wonach der Angeklagte in 35 bis 40 Minuten die 83 Kilometer bis zum Unfallort habe zurücklegen können.

Kein Mitverschulden der Frau

"F. konnte zur fraglichen Zeit an der Unfallstelle sein", befand dagegen das Gericht. Er sei mit einer Geschwindigkeit von mindestens 220 Kilometern pro Stunde auf den Kleinwagen aufgefahren und habe nur einen Abstand von zehn bis 20 Metern gehalten. Damit habe der Angeklagte rücksichtslos gehandelt und sich der fahrlässigen Tötung und der groben Verkehrsgefährdung schuldig gemacht. "Ein Mitverschulden der Frau sieht die Kammer nicht", betonte Kiwull. Zugleich milderte das Gericht das Fahrverbot gegen den Angeklagten von 18 auf zwölf Monate ab.

Reuters

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