Urteil: Nach Fehlalarm von Rauchmelder kein Schadenersatz für Feuerwehreinsatz
Nach einem Feuereinsatz wegen eines Fehlalarms des Rauchmelders muss die Gemeinde dem Hauseigentümer keinen Schadenersatz für kaputte Türen zahlen. Die Feuerwehr habe nicht pflichtwidrig gehandelt, erklärte das Landgericht im brandenburgischen Frankfurt an der Oder am Dienstag. Maßgeblich sei die Bewertung der Situation zum Zeitpunkt des Einsatzes.