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Musterprozess zu Diesel-Klage gegen Mercedes-Benz gestartet
STORY: Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hat am Dienstag die Verhandlung über die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz in Sachen Diesel-Abgasmanipulation begonnen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft dem Stuttgarter Autobauer vor, in einigen SUV-Modellen illegale Abschalteinrichtungen verbaut zu haben, die auf dem Prüfstand niedrigere Schadstoffwerte vorspiegelten als im realen Straßenverkehr. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte für die Modelle vor drei Jahren Rückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtung angeordnet. Daimler, damals der Dachkonzern von Mercedes-Benz, setzte den Rückruf um, bestritt aber Manipulationen und focht den KBA-Bescheid vor dem Verwaltungsgericht an. Knackpunkt bei dem Musterverfahren vor dem OLG Stuttgart ist, ob die Steuerung der Abgasreinigung eine sittenwidrige Täuschung ist, sodass ein Anspruch auf Schadenersatz begründet wäre. Dazu Matthias Merz, Richter am OLG Stuttgart am Dienstag: „Es geht hier um die rechtliche Erörterung und Klärung einer Menge Detailfragen, die im Rahmen des großen Dieselabgaskomplexes, Thema Abschalteinrichtungen, für Kunden von Mercedes, die möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, relevant sein können.“ Patrick Langer, Referent Verbraucherpolitik vom Verbraucherzentrale Bundesverband: „Wir sind heute hier vor Gericht, weil wir der Überzeugung sind, dass Mercedes in seinen Fahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen installiert hat und dass Verbraucherinnen und Verbraucher den Anspruch haben auf Schadenersatz. Mit unserer Klage wollen wir erreichen, dass wichtige Punkte für die Betroffenen schon festgestellt werden vor Gericht, damit sie in ihren späteren Einzelverfahren sich nicht mehr über die Dinge streiten müssen. Und das wird, so ist unsere Prognose, den Betroffenen den Weg zur Zahlung von Schadenersatz deutlich erleichtern.“ Betroffene Verbraucher konnten sich bis Montag im Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden. Bis zum 30. Juni hatten sich dem vzbv zufolge gut 2.700 Mercedes-Besitzer registriert. Bei rund 50.000 betroffenen Fahrzeugen hatten die Verbraucherschützer zur Einreichung der Klage vor einem Jahr allerdings mit einer deutlich vierstelligen Zahl von Klägern, die sich anschließen, gerechnet. Die Verbraucherschützer strebten so wie bei ihrer Diesel-Musterklage gegen Volkswagen auch mit Daimler einen außergerichtlichen Vergleich an. Der Stuttgarter Autobauer ließ sich darauf aber nicht ein. Nun bleibt abzuwarten, was die Richter entscheiden werden.