Geschwister

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Darstellung der Justitia

Urteil: Frau bekommt keine Auskunft über durch Samenspende gezeugte Halbgeschwister

Eine mit Hilfe einer Samenspende gezeugte Frau ist mit dem Versuch gescheitert, Auskunft über die Samenspenden ihres Vaters und damit die Zahl ihrer Halbgeschwister zu bekommen. Auch das Interesse der Frau an einer Kontaktaufnahme zu den Geschwistern führe nicht zu dem Anspruch auf die Information, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch. Nach eigenen Recherchen der Frau hat diese 33 Halbgeschwister.