Das Antragsverfahren für Energiehärtefallhilfen für Unternehmen aus Rheinland-Pfalz hat begonnen. Die Unterstützung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, die im vergangenen Jahr aufgrund von Energiekostensteigerungen ein negatives Betriebsergebnis (Ebitda) hatten, wie das Wirtschaftsministerium am Freitag mitteilte. Unternehmen müssen unter anderem mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nachweisen.