Bundestagsausschuss Experten im Kampf gegen Spam uneins

Die einen fordern Gefängnisstrafen, die anderen halten ein "nationales Bündnis" für sinnvoller: Wie dem Problem der Spam-Mails wirklich beizukommen ist, wissen weder Verbraucherschützer noch Wirtschaftsvertreter.

Die Erfolgschancen im Kampf gegen den anwachsenden elektronischen Werbemüll (Spam) bleiben ungewiss. So werde den Milliarden täglichen Spam-Mails nur dann beizukommen sein, wenn sich stärker als bisher eine internationale Abwehr formiere, stellten Experten in einer öffentlichen Anhörung des Bundestags- Wirtschaftsausschusses übereinstimmend fest.

Immerhin operierten die meisten Massenversender dieser "lästigen E-Mails" verdeckt im Ausland. Im Hinblick auf nationale Maßnahmen des rot-grünen Anti-Spam-Gesetzes blieben Internet-Branche, Industrie und Verbraucherschützer jedoch in weiten Teilen uneins.

Der Bundesverband der Verbraucherverbände forderte schärfere Sanktionen bis hin zu Freiheitsstrafen. Dagegen sprachen sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft gegen die im Gesetzentwurf vorgesehene Verhängung von Geldbußen (Ordnungswidrigkeit) aus. Damit sei das Problem nicht in den Griff zu kriegen, denn nur 1,5 bis 2,5 Prozent der weltweit versendeten Spams kämen aus Deutschland.

Bündnis gefordert

Wirkungsvoller sei ein nationales Bündnis der Wirtschaft und der Verbände, das Eco erst kürzlich unter der Schirmherrschaft von Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) eingegangen ist. Laut DIHK bestehen an der Wirksamkeit des rot-grünen Gesetzentwurfs "so erhebliche Zweifel, dass das Gesetz insgesamt abzulehnen ist".

Inzwischen ist nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) fast jede zweite Mail eine unerwünschte Spam. Bei weltweit 400 Millionen Internetnutzern bedeute dies Gesamtkosten in Höhe zweistelliger Milliarden-Eurobeträge.

Wie kriminell soll's werden?

Werden Absender und Werbezweck in der E-Mail verschleiert, droht nach dem rot-grünen Entwurf eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) forderte nun, hier sogar das Strafrecht - Freiheits- oder Geldstrafen - anzuwenden. Das gelte besonders, "wenn die Angeschriebenen verleitet werden, geheime Informationen preiszugeben". Gemeint sind damit Daten des Internet-Bankings, die sich Betrüger zunutze machen. Darüber hinaus sollte schon jedes Versenden unangeforderter Werbemails als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden.

Das ging vor allem der IT-Branche zu weit. Vor allem die Telekom- Gesellschaft T-Online und der Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und Neue Medien (Bitkom), wandten sich dagegen, "seriöse Werbung schlecht zu machen". Dagegen sollten kriminelle Formen wie das trickreiche Erschleichen von Daten des Direkt-Bankings (Phishing) auch entsprechend geahndet werden.

Bayerns Minister für Verbraucherschutz, Werner Schnappauf (CSU), forderte die Bundesregierung auf, "Spammer" härter zu verfolgen und endlich dem Kontaktnetz CNSA beizutreten, dem bereits 14 EU-Länder angehörten.

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