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Illegaler Musiktausch im Internet Eltern haften nicht - wenn sie ihre Kinder belehrt haben

Müssen Eltern für illegalen Musiktausch ihrer Kinder im Internet haften? Nein, sagt der Bundesgerichtshof - falls sie den Nachwuchs ausreichend aufgeklärt haben.

Eltern müssen für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend belehrt haben. Falls sie ihre Kinder über die Rechtswidrigkeit des sogenannten Filesharings aufgeklärt und keinen konkreten Anlass zu Misstrauen haben, können sie für finanzielle Schäden auch nicht verantwortlich gemacht werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.

Im vorliegenden Fall hatte ein 13-Jähriger illegal Musik heruntergeladen und im Netz verbreitet. Seine Eltern waren vom Oberlandesgericht (OLG) Köln deshalb zu 3000 Euro Schadenersatz verurteilt worden - wegen Verletzung von Urheberrechten. Das Gericht sah Vater und Mutter in der Pflicht, darauf zu achten, was ihr Sohn im Internet macht. Die Eltern hatten gegen die Entscheidung Revision eingelegt.

Rechtsanwalt Christian Solmecke, der die beklagten Eltern vor dem Bundesgerichtshof vertrat, begrüßte das Urteil. "Bislang verlangten die Gerichte, dass technisch unversierte Eltern sich einen kostenpflichtigen IT-Experten ins Haus holen müssen, um nicht in die Haftung zu geraten", so Solmecke. Dieser realitätsfremden Rechtsprechung sei nun glücklicherweise ein Riegel vorgeschoben worden.

Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen

Das Urteil dürfte weitreichende Bedeutung haben: "Es ist der Präzedenzfall, auf den wir seit Jahren warten", hatte der Münchner Anwalt Bernhard Knies vor dem Urteilsspruch gesagt, der zusammen mit einer Reihe anderer Anwälte eigens zur Verhandlung nach Karlsruhe gereist war. Für Hunderte seiner Mandanten stelle sich ebenfalls die Frage: "Hafte ich für meine Kinder, ja oder nein?" Auch die Vertreter der Musikfirmen hofften auf eine höchstrichterliche Klärung - auch wenn die heutige Entscheidung ihnen nicht gefallen dürfte.

cjf/AFP/DPA DPA

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