Schuhe, Technik und Alltagseinkäufe: Während der Pandemie hat der boomende Onlinehandel noch einen weiteren Schub erhalten. Aber auch die darauf abzielenden Abzockmaschen nehmen immer weiter zu. Die aktuelle: Vermeintliche Nachrichten des Zolls sollen leichtgläubige Opfer zur Kasse bitten.
Das geht aus einer aktuellen Warnung des Landeskriminalamts Niedersachsen hervor. "Aktuell sind wieder zahlreiche SMS und auch Mails im Umlauf, die Probleme bei der Zustellung behaupten", heißt es dort. Vor allem eine neue Behauptung macht den Beamten Sorgen: "Angeblich seien nun noch Zollgebühren offen, die vor Zustellung bezahlt werden müssten."
Niedrige Hürde
Die Idee der Betrüger: Weil die verlangte Gebühr nur wenige Euro beträgt, sinkt die Hemmung, sich über den in der SMS geteilten Link bei der Bank einzuloggen und zu bezahlen. Der Link führt allerdings nicht zur Bank, sondern in die Falle. "Die enthaltenen Links führen zu Phishingseiten im Netz, wo die Täter u.a. Adressdaten, aber auch Onlinebanking oder Kreditkartendaten abgreifen wollen", warnt das LKA.
Die Nachrichten sind Teil eines größeren Trends. Mit dem stetigen Wachstum des Onlinehandels wächst auch die Zahl der Betrugsmaschen. Dabei dürften es die Betrüger vor allem auf ältere und unbedarfte Opfer abgesehen haben, die beim Online-Shopping noch unerfahrener und daher weniger vorsichtig sind. "Dafür geben sich die Täter als die bekannten Zustelldienste wie DHL, Deutsche Post, Hermes, UPS, FedEX, DPD, GLS usw. aus", so die Behörde. Die Mails sehen auf den ersten Blick tatsächlich sehr echt aus. Auch andere, in Deutschland eher nicht geläufige Dienste, kämen vor.

Eine zusätzliche Gefahr ist, dass die in den Nachrichten und Mails genutzten Links auf den ersten Blick durchaus legitim wirken können. Die Adressen lehnen sich an die großer Anbieter an, das LKA nennt etwa "dhl-de-world.com", "meindeutschepost.com" oder "dhl-paketshop.com". Im Zweifelsfall sollte man daher lieber die Originalseite des Versandunternehmens besuchen und die Lieferung mit dem vom Händler genannten Versand-Code überprüfen.
Quelle: LKA Niedersachsen