Die Behörden sollen künftig Bafög-Betrügern leichter auf die Spur kommen, die sich die staatliche Ausbildungsförderung mit falschen Angaben erschlichen haben. Der Bundestag verabschiedete dazu am Donnerstag eine Änderung des Bafög-Gesetzes. So sollen die Ämter für Ausbildungsförderung durch automatisierten Datenabgleich mit den Finanzämtern verschwiegenen Kapitaleinkünften aus Vermögen entdecken.
Einzelne Landesdatenschutzbeauftragte hatten Zweifel angemeldet, ob der Datenabgleich nach bisheriger Rechtslage zulässig war. Zugleich wurde im Gesetzestext klar gestellt, dass falsche oder unvollständige Angaben im Antragsformular für Bafög eine Ordnungswidrigkeit sind. Damit müssen ertappte Bafög-Betrüger nicht nur mit der Rückzahlung der gesamten zu Unrecht erhaltenen Förderung rechnen, sondern auch noch Bußgeld zahlen.
Darüber hinaus enthält die Novelle eine Reihe von Bestimmungen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung des Bafög-Verfahrens. So werden die Förderungsausschüsse komplett abgeschafft. Sie mussten bislang bei Entscheidungen über einen Wechsel der Fachrichtung, Zweitausbildungen und Überschreiten der Altersgrenze beteiligt werden. Lehrlinge und während der ersten beiden Fachsemester auch Studierende müssen, wenn sie erstmals die Fachrichtung wechseln, dies nicht mehr besonders begründen. Bank- oder Staatsdarlehen können künftig vorzeitig zurückgezahlt und damit Zinsen gespart werden, ohne dass dies durch hohe Mindestsummen erschwert wird.
Rund 480.000 Studierende haben 2003 Bafög erhalten. Darüber hinaus erhielten fast 300.000 Schüler und für die Weiterbildung zum Meister rund 120.000 Gesellen diese staatliche Förderung. Staatsanwaltschaften und Gerichte sind derzeit mit einer Flut von Verfahren wegen Bafög-Betrügereien beschäftigt. Zuletzt war im August ein Fall aufgedeckt worden, bei dem sich rund 300 Studenten aus Oberfranken und der nördlichen Oberpfalz fast 2,3 Millionen Euro erschlichen hatten.