Sachsen-Anhalts Schüler bekommen künftig auch Noten für ihr Sozial- und Lernverhalten. Kultusminister Jan-Hendrik Olbertz stellte in Magdeburg einen neuen Erlass zur Leistungsbewertung vor, der ab dem kommenden Schuljahr an den Sekundarschulen und Gymnasien gelten soll. Anfang der 90er Jahre waren in dem neuen Bundesland die so genannten Kopfnoten auf den Zeugnissen abgeschafft worden.
"Exemplarische Anhaltspunkte" als Bewertungsgrundlage
Nach dem neuen Erlass soll das Sozial- und Lernverhalten der Schüler in den fünften bis zehnten Klassen zunächst verbal eingeschätzt und dann in einer Note von 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft) bewertet werden. Nach Angaben des parteilosen Ministers erhalten die Lehrer für beide Bereiche "exemplarische Anhaltspunkte". Zum Sozialverhalten zähle beispielsweise Hilfsbereitschaft, Zivilcourage, angemessener Umgang mit Konflikten, Rücksichtnahme, Toleranz, Gemeinsinn, Kooperationsgemeinschaft, Teamfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft sowie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und das Einhalten von Regeln und Absprachen. Der Bewertungsbereich Lernverhalten umfasse unter anderem Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer, Aufmerksamkeit, Regelmäßigkeit beim Erfüllen von Aufgaben, Kreativität, Sorgfalt und nicht zuletzt das Bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien.
Kommentar zur Note
Die Neuregelungen sehen weiter vor, dass unter Klassenarbeiten künftig neben der Zensur ein kurzer schriftlicher Kommentar stehen soll, der die Note begründet, die Schüler ermutigt oder Hinweise gibt, wie es weiter hieß. Zudem sollen sprachliche Leistungen in den Klassenarbeiten in die Benotung einbezogen werden.
Wie der Minister erklärte, gelten die Regelungen nur für die Sekundarstufen I und II. Für die Grundschulen werde es eine gesonderte Schulordnung geben, in die auch die Leistungsbewertung aufgenommen werde.