Nachdem sie zunächst abgelehnt worden war, darf eine junge Frau mit Silikonbrüsten nun doch eine Ausbildung bei der Polizei machen. Eine bundeseinheitliche Polizeiverordnung besagt, dass Frauen mit Implantaten in der Brust wegen erhöhter Verletzungsgefahr nicht für den Dienst geeignet sind, teilte das Innenministerium in Stuttgart am Dienstag mit.
Die 20-Jährige war laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung im September 2013 vom Polizeiarzt nach Hause geschickt worden. Daraufhin wandte sich die Frau an den Petitionsausschuss des Landtags und bekam nun Recht. Nach Auskunft des Innenministeriums muss der Landtag die Petition nur noch beschließen. Dies gilt als Formsache. Das Ministerium werde den Beschluss dann umsetzen.
Klägerin in Berlin bekam ebenfalls Recht
Erst im Januar hatte das Verwaltungsgericht in Berlin einer Klägerin Recht gegeben, die im Jahr 2012 wegen ihrer Implantate bei der Berliner Schutzpolizei abgelehnt worden war. Der dortige Polizeipräsident in Berlin hatte argumentiert, sie "könne nicht zu Einsätzen, die das Tragen von Schutzkleidung erforderten, herangezogen werden", da mit dem verbundenen Druck eine höhere Verletzungsgefahr einhergehe.
Das Gericht stellte daraufhin fest, dass Bewerberinnen nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden dürfen, es fehle ihr wegen Brustimplantaten an der gesundheitlichen Eignung.