Happy End vor Gericht für zwei Oberlausitzer Biberfamilien: Ihre Umsiedlung oder gar ein Abschuss ist vorerst vom Tisch. Die Tiere dürfen nicht gefangen, umgesiedelt oder getötet werden, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Dresden laut einer Mitteilung. Damit war ein Eilantrag des Naturschutzvereins Grüne Liga Sachsen erfolgreich, der sich gegen eine bereits erteilte Ausnahmegenehmigung gewandt hatte.
Ein Teichwirt im Biossphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft hatte wegen Schäden, die die Biber angerichtet hatten, eine Entnahme der Tiere beantragt. Der Freistaat genehmigte eine Umsiedlung nach Nordfrankreich im Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis 15. März 2026. Für den Fall, dass die Biber nicht lebend gefangen werden können, war auch die "letale Entnahme" - also eine Tötung - der Tiere gestattet. Dagegen erhob die "Grünen Liga" Widerspruch.
Biber streng geschützt
Das VG gab den Naturschützern recht. Es handle sich um streng geschützte Tiere, die grundsätzlich aufgrund europarechtlicher und nationaler Regelungen nicht gefangen und getötet werden dürften, hieß es zur Begründung. Die 13. Kammer des VG sah die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme von den naturschutzrechtlichen Verboten nach vorläufiger Rechtsauffassung nicht gegeben. Unter anderem bestünden Zweifel, dass die vorgesehenen Maßnahmen überhaupt geeignet seien, weitere Schäden zu verhindern.
Gegen den Beschluss können die Beteiligten binnen zwei Wochen Beschwerde zum sächsischen Oberverwaltungsgericht erheben.