Wegweisendes Urteil am Oberlandesgericht Stuttgart: Bei Sorgerechtsprozessen auch wegen Kindesmissbrauch müssen Schutzstellen nicht die Kosten übernehmen. Eine Familienrichterin hatte zuvor versucht, zwei Hilfsorganisationen einen erheblichen Teil der Gerichtskosten aufzubürden – bis zu 100.000 Euro.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden: Eine Familienrichterin in Schwäbisch Hall lag juristisch daneben mit ihrem Beschluss, zwei Hilfsorganisationen einen erheblichen Teil der Gerichtskosten aufzubürden – bis zu 100.000 Euro. Mitarbeitende von Beratungsstellen bundesweit atmen auf.