Sorgerechtsstreit Prozesskosten bei Kindesmissbrauch – Urteil lässt Beratungsstellen in Deutschland aufatmen

  • von Nina Poelchau
Eine Richterin mit einem Gerichtshammer im Hintergrund die Figur einer Justicia
Eine Richterin versuchte einen Teil der Gerichtskosten auf Hilfsorganisationen abzuwälzen - ohne Erfolg 
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Wegweisendes Urteil am Oberlandesgericht Stuttgart: Bei Sorgerechtsprozessen auch wegen Kindesmissbrauch müssen Schutzstellen nicht die Kosten übernehmen. Eine Familienrichterin hatte zuvor versucht, zwei Hilfsorganisationen einen erheblichen Teil der Gerichtskosten aufzubürden – bis zu 100.000 Euro.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden: Eine Familienrichterin in Schwäbisch Hall lag juristisch daneben mit ihrem Beschluss, zwei Hilfsorganisationen einen erheblichen Teil der Gerichtskosten aufzubürden – bis zu 100.000 Euro. Mitarbeitende von Beratungsstellen bundesweit atmen auf.