Ist das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu links? Über diese Frage wird ab Dienstag in Mannheim vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verhandelt. Neun Personen wollen den Rundfunkbeitrag nicht zahlen und haben Klage gegen den SWR eingereicht. Ihrer Meinung nach erfülle der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Programmauftrag nicht, so der SWR.
Bundesverwaltungsgericht ermöglichte Klagen gegen Rundfunkbeitrag
Auch werfen sie ARD und ZDF eine einseitige Berichterstattung und mangelnde Meinungsvielfalt vor. Den Klägern zufolge bevorzuge der öffentlich-rechtliche Rundfunk „linke“ Parteien und progressive Positionen, berichtet die „Stuttgarter Zeitung“. Gleichzeitig verschwende man systematisch Gelder. Die Kläger sollen den Rundfunkbeitrag als „eine systemwidrige Steuer, für die den Ländern die gesetzgeberische Kompetenz fehle“, wahrnehmen, heißt es weiter.
Über angebliche Verzerrungen streiten Gegner der Öffentlich-Rechtlichen und ihre Befürworter seit Jahren. Allerdings hat die Frage zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags seit Kurzem an Brisanz gewonnen: Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Oktober 2025 sind Klagen gegen den Rundfunkbeitrag grundsätzlich möglich. Zuvor hatten Gerichte solche Verfahren als unzulässig abgewiesen – mit der Begründung, unzufriedene Nutzerinnen und Nutzer könnten stattdessen sogenannte Programmbeschwerden bei den Rundfunkräten der Sender einreichen. Das Mannheimer Gericht verhandelt als erstes Verwaltungsgericht bundesweit auf Basis dieses Urteils.
Kläger müssen umfangreiche Hürden überwinden
Jedoch hat das Bundesverwaltungsgericht die Hürden für die Beurteilung der Programmqualität sehr hoch angesetzt. So reicht es nicht aus, dass Kläger mit einzelnen Sendungen der Öffentlich-Rechtlichen unzufrieden sind. Erst wenn das Gesamtangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunk „über einen längeren Zeitraum evidente und regelmäßige Defizite“ hinsichtlich der Meinungsvielfalt erkennen lasse, sei der Rundfunkbeitrag nicht mehr gerechtfertigt.
Sieben der neun Klagen werden am Dienstag und Mittwoch vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim verhandelt. Der Verhandlungstermin für zwei weitere Klagen am Donnerstag wurde aufgehoben, wie aus der Terminübersicht des Verwaltungsgerichtshofs hervorgeht.