Landtag Kommunaler Flickenteppich bremst Igelschutz in Bayern

Insbesondere kleine Igel können von den Mährobotern schwer verletzt werden. (Archivbild) Foto: Editha Schneider/Forschungsverbun
Insbesondere kleine Igel können von den Mährobotern schwer verletzt werden. (Archivbild) Foto
© Editha Schneider/Forschungsverbund Berlin e.V. (FVB)/dpa
Igel sind streng geschützt. Trotzdem kommen in vielen Gärten Mähroboter zum Einsatz - die sind eine tödliche Gefahr für Igel. Ob die Tiere davor geschützt werden, bleibt in Bayern eine Ortsfrage.

Schlechte Nachrichten für Bayerns Igel: Ein von den Grünen gefordertes bayernweites Nachtfahrverbot für Mähroboter ist im Landtag gescheitert. CSU, Freie Wähler und AfD stimmten damit gegen eine Vorreiterrolle des Freistaats beim Schutz der stacheligen Tiere. Einzig SPD und Grüne sprachen sich für ein landesweites Verbot aus, welches es so noch in keinem anderen Bundesland gibt. Stattdessen entwickelt sich bundesweit wie in Bayern ein unübersichtlicher Flickenteppich aus kommunalen Regelungen.

Was forderten die Grünen?

Der Einsatz der Geräte auf nicht wirtschaftlich genutzten Rasen- und Grünflächen sollte in der Zeit zwischen Einbruch der Dämmerung und Sonnenaufgang unzulässig sein. Ausnahmen sollten nur dann erlaubt sein, wenn geeignete Maßnahmen ergriffen würden, "um erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden an den dortigen Wirbeltieren zu verhindern", heißt es im Gesetzentwurf. Also etwa, wenn das Gerät beim Betrieb beaufsichtigt wird oder dieses über eine funktionierende, automatische Igel-Erkennung verfügt. 

"Das schränkt niemanden spürbar ein, rettet aber unzählige kleine Leben und entlastet unsere Kommunen von Flickenteppich-Regelungen. Und es entlastet die vielen Igelstationen, in denen die schrecklichen Verletzungen versorgt werden", sagte die Grüne-Abgeordnete Mia Goller. Generell wäre eine landesrechtliche Regelung für ein Nachtfahrverbot möglich, "wenn man es politisch will und den Mut hat, sich mit den Freunden akkurat gestutzter Rasenflächen auseinanderzusetzen". Es gehe nicht um Artenschutz im engeren juristischen Sinne, sondern um eine Betriebszeitregelung für Gartengeräte.

Welchen Standpunkt vertreten der Umweltminister und die CSU?

Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) sieht zwar auch Handlungsbedarf - lehnt ein Nachtfahrverbot aber ab: "Igel brauchen unseren Schutz. Fakt ist auch: Mähroboter können schlimme Verletzungen bei Igeln verursachen. Da wollen wir gegensteuern. Aber: Wir brauchen keine Symbolpolitik, sondern konkrete Lösungen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Stattdessen müssten die Gartenbesitzer sensibilisiert und ihnen erklärt werden, dass Mähroboter nachts eine Gefahr für Igel und andere Tiere seien. 

Auch die CSU-Fraktion bewertete den Gesetzentwurf als "reine Symbolpolitik mit erhobenem moralischen Zeigefinger". Er setze auf Misstrauen, Kontrolle und Überregulierung, sagte der umweltpolitische Sprecher der Fraktion, Alexander Flierl. Ein landesweites Nachtfahrverbot wäre - betonte auch das Ministerium - rechtlich zweifelhaft, schwer vollziehbar und kaum durchzusetzen, mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden sowie technologisch zum Teil bereits überflüssig angesichts alternativer Lösungen. Auch sei die Überwachung eines nächtlichen Mähverbots in der Praxis nicht leistbar. 

Sind Igel denn wirklich auch hierzulande so stark bedroht?

Ja. Seit Oktober 2024 gilt der westeuropäische Igel erstmals laut der internationalen Roten Liste als "potenziell gefährdet". Die Bestände sind in mehr als der Hälfte der Länder, in denen die Tiere leben, zurückgegangenen – darunter auch Deutschland und insbesondere Bayern. Neben Mährobotern schaden auch Laubbläser den Tieren, zudem finden sie in immer weniger Gärten, aber auch Parkanlagen geeignete Verstecke und Nahrung. Die meisten Igel - bis zu einer Million pro Jahr - sterben jedoch weiterhin im Straßenverkehr.

Zwar stehen Igel unter Artenschutz und theoretisch drohen auch hohe Bußgelder, wenn die Tiere etwa verletzt oder getötet werden, in der Praxis ist das aber kaum bis selten der Fall. "Die automatisierten Mähroboter erzeugen somit einen permanenten Tötungsdruck für kleine Wildtiere und verstoßen damit auch nach Meinung von Juristen gegen geltendes Tierschutz- und Artenschutzrecht", sagte Goller.

Was sagt die Wissenschaft?

Forschende des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) haben in Deutschland 370 dokumentierte Fälle von Schnittverletzungen an Igeln, die auf elektrische Gartenpflegegeräte zurückzuführen sind, untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass der Einsatz von Mährobotern ein ernstes Tier- und Artenschutzproblem für die besonders geschützten Tiere darstellt. Speziell kleinere Igel sind gefährdet, hinzu kommt, dass die Tiere bei Gefahr nicht wegrennen, sondern einrollen. Die Mähroboter selbst sind in den allermeisten Fällen nicht in der Lage, die Tiere zu erkennen.

Was sagen Hersteller?

Vom Hersteller Stihl heißt es, dem Unternehmen sei bewusst, dass Mähroboter für Igel ein Verletzungsrisiko darstellten. "Wir haben bei der Entwicklung der aktuellen Generation unserer Mähroboter viel dafür getan, um dieses Risiko zu reduzieren", sagte eine Sprecherin. Zum Schutz dämmerungs- und nachtaktiver Tiere sei in den voreingestellten Mäh-Plänen eine Nachtaktivierung nicht vorgesehen. Wird eine Nachtaktivierung vom Nutzer explizit gewünscht und in der Mähroboter-App programmiert, erhält der Nutzer demnach einen Hinweis, dass dies zum Schutz von Kleintieren vermieden werden sollte. Fakt ist aber auch, dass in immer mehr deutschen Gärten Mähroboter unterwegs sind.

Was sagen Tierschützer?

"Der Bund Naturschutz unterstützt ein Nachtfahrverbot für Mähroboter", sagte Igelexpertin Martina Gehret. Wer Artenschutz ernst nehme, müsse diese vermeidbaren Tode und Verletzungen stoppen. "Ein Nachtfahrverbot ist hierfür eine sehr wirkungsvolle und einfach umzusetzende Maßnahme. Einige Kommunen haben dies bereits selbstständig getan. Beispielsweise in der Stadt Bayreuth und im Landkreis Schwandorf sind entsprechende Verordnungen erlassen worden." Auch in München gilt wie in vielen anderen Großstädten in Deutschland schon ein Verbot.

dpa