Ein wegen Strafvereitelung im Amt angeklagter Polizist hat sich beim Prozessauftakt nicht zu den Vorwürfen geäußert, die Verfolgung einer möglichen Straftat des späteren Messerstechers von Aschaffenburg vereitelt zu haben.
Der 29-Jährige ließ über seinen Verteidiger lediglich erklären, er habe nach der mutmaßlichen Attacke des Flüchtlings (28) auf eine Frau in Alzenau (Landkreis Aschaffenburg) den Verdächtigen in Gewahrsam genommen. Mit dem mutmaßlichen Opfer, der 45 Jahre alten damaligen Freundin des Verdächtigen, habe sein Mandant keinen Kontakt gehabt, sagte der Anwalt des Beamten zu Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Alzenau.
Frau gewürgt?
Die 45-Jährige soll laut Staatsanwaltschaft von dem 28-jährigen Afghanen im August 2024 gewürgt und mit einem Messer verletzt worden sein. Der angeklagte Polizist habe nach Worten von Oberstaatsanwalt Christoph Gillot erkennen müssen, dass es sich um eine nicht unerhebliche Straftat - gefährliche Körperverletzung - handeln könnte. Stattdessen habe der Beamte als damaliger Sachbearbeiter aber gar nicht in dem Fall ermittelt.
Der mutmaßliche Täter soll rund fünf Monate später in einem Aschaffenburger Park zwei Menschen mit einem Messer getötet haben – womöglich im Zustand der Schuldunfähigkeit. Das sogenannte Sicherungsverfahren gegen den laut Gutachter psychisch kranken Afghanen könnte in dieser Woche vor dem Landgericht Aschaffenburg enden.
Anzeige nach Bluttat in Aschaffenburg
Der Vorfall im August 2024 war erst nach der Bluttat in Aschaffenburg im Januar öffentlich bekanntgeworden. Nach einer Anzeige wurde die Staatsanwaltschaft Coburg damit betraut, aufzuklären, warum die Polizei nach dem Angriff in Alzenau nicht ermittelt hatte. Die Behörde kam schließlich zu dem Schluss, dass der nun vor Gericht stehende Beamte in dem Fall hätte ermitteln müssen.
Strafvereitelung im Amt wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit einer Haftstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.
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Für die Verhandlung in der Zweigstelle Alzenau (Landkreis Aschaffenburg) sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird für Dienstag erwartet.