Ein ehemaliger Betreiber eines Schlachthofs am Untermain ist wegen Tierquälerei vom Amtsgericht Obernburg zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit auf drei Jahre festgelegt, wie ein Gerichtssprecher sagte. Außerdem soll der Angeklagte, der die Vorwürfe eingeräumt hatte, 1.200 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Zudem darf der Mann in den kommenden fünf Jahren weder in einem Schlachthof arbeiten noch ihn betreiben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der 58-Jährige war wegen quälerischer Tiermisshandlung und Beihilfe zur quälerischen Tiermisshandlung in mehreren Fällen angeklagt - und wurde dafür auch verurteilt. Die Vorfälle sollen sich zwischen September 2022 und August 2023 zugetragen haben.
Auch Verteidigung beantragte Haftstrafe
Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die allerdings ein lebenslanges Berufsverbot gefordert hatte. Die Verteidigung hatte zehn Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung beantragt.
Der Angeklagte soll als damaliger Betreiber des Schlachthofs an der bayerisch-hessischen Landesgrenze unter anderem dafür gesorgt haben, dass schlacht- und transportunfähige Rinder zu dem Schlachthof im Landkreis Miltenberg gebracht wurden. Darunter sollen kranke, verletzte, erheblich untergewichtige oder trächtige Tiere gewesen sein. Angeklagt waren zehn Fälle. Ein Rind soll per Seil aus einem Hänger gezogen worden sein, ein anderes soll offene Gelenke gehabt haben.
Das Amtsgericht hatte im Februar bereits zwei Landwirte aus Hessen und aus dem Landkreis Schweinfurt wegen Tierquälerei auf dem Schlachthof zu Geldstrafen verurteilt.
Videos von misshandelten Tieren
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Der Betrieb im Landkreis Miltenberg war zusammen mit dem Schlachthof Aschaffenburg nach der Veröffentlichung von Videomaterial einer Tierrechtsorganisation in das Visier der Behörden geraten. Wegen gravierender Mängel beim Tierschutz hatte das Landratsamt Miltenberg im Sommer 2023 dem Schlachthof im Landkreis die Arbeit mit sofortiger Wirkung untersagt.
Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg leitete Ermittlungsverfahren ein. Beim Komplex Schlachthof Aschaffenburg gab es bisher nur Anklagen gegen eine frühere amtliche Tierärztin, eine ehemalige Kollegin der Tierärztin und den Inhaber eines Zerlegebetriebs. Ob weitere folgen, ist noch unklar.