Umstrittener AfD-Politiker Anklage hält Halemba für schuldig, die Verteidigung nicht

Nach Ansicht des AfD-Politikers sollte er freigesprochen werden. (Archivbild) Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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Wegen Volksverhetzung und weiterer Vorwürfe steht der AfD-Politiker Halemba vor Gericht. Für die Verteidigung ist keiner der Vorwürfe erwiesen. Die Richter müssen aber nicht nur darüber entscheiden.

Der AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba sollte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Würzburg wegen Volksverhetzung und weiterer Straftaten zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen verurteilt werden. Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch hält 215 Euro je Tagessatz für angemessen, wie er vor dem Amtsgericht Würzburg sagte. 

Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen würde der 24-jährige Halemba im umgangssprachlichen Sinn als vorbestraft gelten, da diese Strafe im Führungszeugnis eingetragen wird. 

Die Verteidigung des Angeklagten forderte in ihrem Plädoyer Freispruch für ihren Mandanten. Halemba und seine Anwälte hatten sich vor Gericht tagelang nicht zu den Vorwürfen eingelassen, in den Plädoyers wurde eine Beteiligung Halembas an den angeblichen Taten zurückgewiesen beziehungsweise wurden die Vorfälle als nicht strafrechtlich relevant dargestellt.

"Das ist hier ein politisches Verfahren, das hier ist politische Justiz", sagte Halembas Anwalt Dubravko Mandic. "Selbst bei einem Freispruch ist der Schaden da." Halemba sagte in seinem Schlusswort: "Es geht hier darum, mit Schmutz zu werfen (…) und eine Nähe zum Nationalsozialismus zu konstruieren."

Urteil am 2. Februar

Für den Landtagsabgeordneten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Das Jugendschöffengericht will am kommenden Montag seine Entscheidung verkünden.

Halemba steht seit dem 7. Januar wegen Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung, versuchter Nötigung und Sachbeschädigung vor Gericht. Bei einem Teil der ihm vorgeworfenen Taten war er Heranwachsender, also jünger als 21 Jahre. Das Amtsgericht muss daher nicht nur über Schuld und Unschuld entscheiden, sondern auch darüber, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird oder beides, je nach möglicher Straftat.

Zeugen in einem Ermittlungsverfahren genötigt?

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass Halemba und ein mitangeklagter 29-Jähriger einen Studenten genötigt haben, der in einem Ermittlungsverfahren gegen sie aussagen wollte. Beide sollen ihren Bekannten unter Druck gesetzt und angewiesen haben, nicht mit den Ermittlern zu sprechen. 

Letztlich sprach der mutmaßlich Genötigte doch mit Polizei und Staatsanwaltschaft, inhaltlich waren die Angaben nach Ermittleraussagen aber nicht besonders brisant. "Wir wissen nicht, was er gesagt hätte, wenn nicht dieser Druck ausgeübt worden wäre", sagte Ankläger Kostuch. Das sei ein Angriff auf ein Justizverfahren gewesen und wiege schwer.

Vorwurf Geldwäsche

Die Staatsanwaltschaft geht zudem davon aus, dass Halemba kurz vor seinem 21. Geburtstag – und damit juristisch gesehen als Heranwachsender – einen mittleren vierstelligen Geldbetrag von seinem Privatkonto auf ein Konto im Baltikum transferiert hat. Das Geld soll aus Betrugstaten eines Dritten stammen. Kostuch wertete die mutmaßliche Tat als leichtfertige Geldwäsche. 

Just am Tag vor den Plädoyers überwies Halemba nach Angaben seiner Anwältin an zwei Geschädigte ihr Geld zurück. Das dritte Opfer habe seine Kontoverbindung nicht preisgeben wollen.

Anders als die Jugendgerichtshilfe plädierte Kostuch im Fall der mutmaßlichen Geldwäsche auf eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht. Der Politiker sei damals schon reif genug gewesen, die Folgen seines Handelns zu erkennen.

Volksverhetzendes Lied abgespielt

Der Verdacht der Volksverhetzung gründet sich laut Kostuch auf das Abspielen des Liedes "Wacht an der Spree" der Musikband Landser. Die Gruppe ist als kriminelle Vereinigung eingestuft. Das Lied sei auf Halembas mutmaßlicher Geburtstagsfeier im Juli 2022 gelaufen – abgespielt von einem angeblich Halemba gehörenden USB-Stick. 

In dem Text wird zum Hass gegen die in Deutschland lebende türkische Bevölkerung angestachelt. Der AfD-Mann betonte vor dem Prozess immer, er sei in der fraglichen Nacht gar nicht vor Ort gewesen - im Haus der Würzburger "Burschenschaft Teutonia Prag", wo er wohnte. Wo er gewesen sein will, sagte er nicht.

"Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist glasklar, dass er an diesem 19. Juli 2022 auf dem Teutonenhaus war", sagte Oberstaatsanwalt Kostuch. Allerdings sei nicht sicher, ob Halemba das Lied abgespielt habe. Dennoch sei der 24-Jährige der Volksverhetzung durch Unterlassen schuldig.

"Natürlich hatte der Angeklagte eine tragende Rolle auf dem Verbindungshaus. (...) Er war dort der Chef zu dieser Zeit", sagte Kostuch, und er habe die Funktion als Überwachungsgarant wahrgenommen. "Er hätte einschreiten müssen gegen das Abspielen des Liedes." Das Nichteinschreiten sei strafbar. 

Freund mitangeklagt 

Für einen mitangeklagten Freund des Politikers verlangte Kostuch 170 Tagessätze zu je 70 Euro wegen Nötigung des Studenten und versuchter Nötigung eines Juristen. 

Der 29-Jährige soll zusammen mit Halemba im Mai 2023 den Anwalt – damals Präsident des Landesschiedsgerichts der AfD Bayern – bedrängt haben. Laut Kostuch wollten die beiden zusammen mit weiteren Bekannten in die Kanzlei des befreundeten Juristen und bedrängten den Mann etwa eine halbe Stunde lang lautstark und mit Tritten und/oder Schlägen gegen dessen Tür. 

Der Verteidiger des 29-Jährigen plädierte auf Freispruch mangels Tatnachweises.

Möglicher Strafrahmen

Sollte das Gericht einige Vorwürfe gegen Halemba als erwiesen ansehen, sind sowohl eine Haft- als auch eine Geldstrafe denkbar. Möglich wären aber auch Erziehungsmaßregeln wie Sozialstunden, ein Extremismus-Präventionskurs oder das Schreiben eines Aufsatzes über die Verfehlungen. 

AfD-intern umstritten

Der AfD-Politiker war im Oktober 2023 als damals jüngster Abgeordneter in den bayerischen Landtag gewählt worden. Halemba gilt als Rechtsaußen in der bayerischen AfD. Die AfD-Fraktion im Landtag hat sich bisher mehrheitlich hinter ihren umstrittenen Jung-Parlamentarier gestellt, sein Abgeordnetenmandat nimmt er weiter wahr.

dpa

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