DFB-Pokal Rassistischer Vorfall: DFB senkt Strafe für Stahnsdorf

Beim Spiel in Potsdam war es zu dem Vorfall gekommen. (Archivbild) Foto: Andreas Gora/dpa
Beim Spiel in Potsdam war es zu dem Vorfall gekommen. (Archivbild) Foto
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Beim Pokalspiel von RSV Eintracht Stahnsdorf gegen Kaiserslautern wird ein Gästespieler rassistisch beleidigt. Jetzt wird die Strafe für den Oberligisten reduziert. So begründet es das Gericht.

Nach dem rassistischen Vorfall beim DFB-Pokalspiel zwischen RSV Eintracht Stahnsdorf und dem 1. FC Kaiserslautern ist die Strafe für die Brandenburger reduziert worden. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes habe den Oberligisten wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger bei dem Spiel im vergangenen August mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt, teilte der DFB mit. Davon kann der Verein bis zu 1.700 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung nutzen. Gegen das Urteil ist noch Berufung zulässig.

Mitte der zweiten Halbzeit war ein Gästespieler, der sich an der Seitenlinie aufgewärmt hatte, beleidigt worden. Durch ein schnelles Eingreifen von Zuschauern und Sicherheitsdiensten im Karl-Liebknecht-Stadion in Potsdam konnte ein Täter ermittelt werden. Das Spiel wurde ohne Unterbrechung fortgesetzt.

Das hält das Gericht Stahnsdorf zugute

Zunächst hatte der DFB-Kontrollausschuss eine Strafe von 10.000 Euro beantragt. Ein Einzelrichter entschied dann auf 7.500 Euro, wogegen Stahnsdorf Einspruch einlegte. Nun wurde die Strafe weiter reduziert. Das Gericht hielt dem Oberligisten zugute, dass dieser sich entschieden von dem Verhalten des Zuschauers distanziert und glaubhaft versichert habe, dass er im Vorfeld der Veranstaltung alles getan habe, um einen derartigen Vorfall zu verhindern. 

Der Verein sei bislang mit derartigen Vorfällen aus den Zuschauerbereichen nicht aufgefallen, fuhr das Gericht fort. Erheblich strafmildernd wirkte auch die schnelle Übergabe des Täters an die Polizei. Die Eintracht will den Täter nach Identifizierung von einer Vereinsmitgliedschaft ausschließen und mit einem Stadionverbot belegen. Bislang habe man zur Täteridentifizierung aber noch keine Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Potsdam gewährt bekommen. Stahnsdorf hatte im Oktober erklärt, dass der Täter sehr wahrscheinlich kein Mitglied des Clubs sei.

dpa

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