Gericht soll klären
Acht Lehrkräfte wollen gegen zusätzliche Wochenstunde klagen

Unmut bei den Gewerkschaften wegen zusätzlicher Unterrichtsstunde für Lehrkräfte. (Symbolbild) Foto: Jens Kalaene/dpa
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Mehrarbeit in den Schulen? Acht Lehrkräfte ziehen jetzt vor Gericht – und stellen die beschlossene Extra-Stunde in Brandenburg auf den Prüfstand.

Acht Lehrkräfte in Brandenburg wollen sich vor Gericht gegen die zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche wehren. Die Individualklagen seien vorbereitet, sagte Günther Fuchs, Landesvorsitzender der Bildungsgewerkschaft GEW Brandenburg, der Deutschen Presse-Agentur. Die Lehrkräfte arbeiten an unterschiedlichen Orten, die Klagen sollen demnach bei verschiedenen Verwaltungsgerichten des Landes eingereicht werden. 

"Es ist gutes Recht der Lehrkräfte, die Möglichkeit einer gerichtlichen Prüfung zu nutzen", teilte Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) als Reaktion auf die Ankündigung mit. "Das Ergebnis wird für Rechtssicherheit bei allen Beteiligten sorgen." Inhaltlich wollte sich das Ministerium nicht zum gerichtlichen Verfahren äußern.

Hintergrund des Unmuts der Lehrerinnen und Lehrer ist die zusätzliche Stunde Unterricht pro Woche seit diesem Schulhalbjahr. Sie wurde im Zuge des Doppelhaushalts für 2025 und 2026 wegen finanzieller Zwänge beschlossen und betrifft laut Bildungsministerium rund 60 Prozent aller Lehrkräfte - ausgenommen sind nur die Beschäftigten an Förderschulen, Berufsschulen und sozialen Brennpunktschulen.

Fall liegt schon beim Gericht - zweite Gewerkschaft kommt dazu

Bereits im November hatte die GEW eine Normenkontrollklage gegen die Arbeitszeiterhöhung der Lehrkräfte am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht: Hier werde es kein Einigungsverfahren geben, sagte Fuchs. Eine Arbeitsentlastung sei nicht gegeben, man müsse mit 90 Minuten Mehrarbeit pro Woche rechnen: 45 Minuten für den Unterricht, 45 Minuten für die Vorbereitung. Ein Urteil steht noch aus. 

Auch der Brandenburgische Pädagogen-Verband kündigte an, eine solche Klage einreichen zu wollen. Versprochene Erleichterungen wirkten nicht, begründete Verbandspräsident Hartmut Stäker. Die Lehrkräfte arbeiteten letztlich mehr für das gleiche Geld.

Laut Ministerium sollten die Lehrerinnen und Lehrer an mehreren Stellen entlastet werden. In den ersten und zweiten Klassen sind Lernentwicklungsgespräche nicht mehr vorgeschrieben. Die Bewertung von Lern- und Leistungsbereitschaft an Grundschulen wird nur noch in vierten und sechsten Klassen vorgenommen. Zudem gibt es keine Pflicht zur Facharbeit in neunten Klassen und keine zentrale Prüfung der zehnten Klassen an Gymnasien mehr. Im Schuljahr 2026/2027 entfällt das Erstellen von Grundschulgutachten.

dpa