Gewerbsmäßiger Betrug
Fast 800.000 Euro erschlichen? 60-Jähriger vor Gericht

Ein 60-Jähriger steht wegen Betrugs in 158 Fällen vor Gericht. Er soll einen 59-jährigen Bekannten um ein Vermögen gebracht habe
Ein 60-Jähriger steht wegen Betrugs in 158 Fällen vor Gericht. Er soll einen 59-jährigen Bekannten um ein Vermögen gebracht haben. (Foto: Illustration) Foto
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Zwei Väter lernen sich über das Handballteam ihrer Söhne kennen. Einer der Männer tritt als wohlhabend auf. Mit Luxusautos und Versprechen soll er den Bekannten in eine Investmentfalle gelockt haben.

Weil er einen Bekannten mit falschen Versprechungen um fast 800.000 Euro gebracht haben soll, steht ein 60-Jähriger vor dem Berliner Landgericht. Im Strafprozess geht es um gewerbsmäßigen Betrug in 158 Fällen. Der Angeklagte habe vorgegeben, das geliehene Geld zeitnah zurückzuzahlen. Dabei habe er "immer wieder angeblich getätigte Investitionen und in Entwicklung befindliche Geschäfte vorgetäuscht", heißt es in der Anklage. 

Der 60-Jährige sagte zu Prozessbeginn, er habe die in der Anklage aufgelisteten Darlehenszahlungen erhalten. "Ich wollte etwas machen, habe investiert, aber verloren", so der Angeklagte. Er habe dem Bekannten das Geld zurückgeben wollen, aber es sei ihm nicht möglich gewesen. Andere Geschäftspartner hätten ihn betrogen. 

Anklage: Wohlstand mit teuren Autos vorgetäuscht 

Der Angeklagte und sein mutmaßliches Opfer im Alter von 59 Jahren sollen sich 2015 kennengelernt haben, weil ihre Söhne im selben Handballteam spielten. Auf dieser Vertrauensbasis habe der 60-Jährige den Bekannten durch unzutreffende Versprechungen bei Geldanlagen zu Darlehenszahlungen veranlasst, so die Anklage. Um weiteres Vertrauen zu gewinnen, soll der Mann eigenen Wohlstand unter anderem mit teuren Autos vorgetäuscht haben. 

Als erster Zeuge schilderte der 59-jährige Familienvater, der Angeklagte habe ihn immer wieder vertröstet. Mal habe noch Geld gefehlt, um ein Geschäft abschließen zu können, mal habe der Bekannte von einer langfristigen Laufzeit gesprochen. "Die Ängste wurden immer größer", so der Zeuge. Dennoch habe er auf Bitten des Angeklagten Beträge nachgeschossen in der Hoffnung, dass er sein Geld doch noch zurückbekommen würde. 

Weitere Taten bereits verjährt 

Rund 318.000 Euro soll der Angeklagte zwischen Juni 2017 und November 2019 erschlichen haben. Vorherige Taten, durch die der Angeklagte ab April 2016 bereits 467.000 Euro erlangt haben soll, sind verjährt. In diesen Fällen strebt die Staatsanwaltschaft die Einziehung in einem nun mitverhandelten ergänzenden Verfahren an. 

Der 60-Jährige wurde im August vorigen Jahres festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind bislang zwei weitere Tage bis zum 29. April vorgesehen.

dpa