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Gebühren für Rettungswagen in Dahme-Spreewald auf Eis

Nach Cottbus sind auch im Landkreis Dahme-Spreewald die geplanten Gebührenbescheide an Patienten für Rettungsfahrten vom Tisch -
Nach Cottbus sind auch im Landkreis Dahme-Spreewald die geplanten Gebührenbescheide an Patienten für Rettungsfahrten vom Tisch - zumindest vorläufig. (Archivbild) Foto
© Oliver von Riegen/dpa

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Patienten in Dahme-Spreewald müssen zunächst nicht mehr damit rechnen, dass sie rückwirkend Gebühren für Rettungsdiensteinsätze zahlen müssen. In Cottbus ist das bereits abgewendet.

Die drohenden rund 28.000 Gebührenbescheide für Rettungsdiensteinsätze im Landkreis Dahme-Spreewald sind erst einmal ausgesetzt. Nach dem Scheitern der Gespräche nahmen der Kreis, die gesetzlichen Krankenkassen und das Gesundheitsministerium die Verhandlungen auf Einladung der Kassen wieder auf, teilte der Landkreis mit. Für Cottbus sind die zuvor geplanten Gebührenbescheide bereits vom Tisch.

Dahme-Spreewald-Landrat Sven Herzberger warnte: "Eine Einigung ist noch nicht erreicht, auch wenn die Gespräche besser gelaufen sind, als ich es erwartet hätte." Er sprach von einer Annäherung bei der Finanzierung. Die Lösung dürfe Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich belasten. Noch in dieser Woche soll für Dahme-Spreewald weiterverhandelt werden.

Der Kreis hatte die Gespräche in der vergangenen Woche für gescheitert erklärt und Bescheide an Patienten angekündigt - auch rückwirkend für 2025. Für Dahme-Spreewald geht es um rund zehn Millionen Euro.

Minister Wilke hofft auf Einigung

Der Streit über die Finanzierung des Rettungsdienstes zieht sich schon seit über einem Jahr hin - er betrifft das gesamte Land Brandenburg. Im März hatten Landrat Herzberger und der Cottbuser Oberbürgermeister Tobias Schick nach einem Treffen mit Gesundheitsminister René Wilke (SPD) angekündigt, dass geplante Gebührenbescheide vom Tisch sind. Einige Wochen später kam eine Einigung in Cottbus zustande.

Minister Wilke hofft auf weitere Kompromisse. Der Kreis Märkisch-Oderland hatte angekündigt, Patientinnen und Patienten ab Ende April die Kosten für Rettungsfahrten ohne Kliniktransport in Rechnung zu stellen. Wilke sieht auch für Frankfurt (Oder) offene Fragen. Eine Reform der Notfallversorgung des Bundes soll für das Land Rechtssicherheit für sogenannte Fehlfahrten - also Rettungswagenfahrten ohne Kliniktransport - bringen.

dpa