Polizist getötet
"Er fuhr einfach weiter": Mann für Polizisten-Tod verurteilt

Der Angeklagte kam mit einer Jacke über dem Kopf in den Gerichtssaal. Foto: Frank Hammerschmidt/dpa
Der Angeklagte kam mit einer Jacke über dem Kopf in den Gerichtssaal. Foto
© Frank Hammerschmidt/dpa

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Der Tod eines Polizisten bei einer Verfolgung von Autodieben bewegte viele. Nun hat das Landgericht Cottbus das Urteil gegen den Angeklagten gesprochen - wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.

Zehn Jahre und sechs Monate: So lautet das Urteil des Richters nach dem Tod eines Dresdner Polizisten bei einer Verfolgungsjagd in Brandenburg. Das Landgericht in Cottbus hält den Angeklagten aus Polen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge für schuldig. 

Die Gesamtfreiheitsstrafe setzt sich laut Urteil aus acht Jahren für den Fall in Lauchhammer und 2,5 Jahren aus Vorverurteilungen wegen schweren Bandendiebstahls zusammen. Nach fünf Jahren soll er zudem in eine Entziehungsanstalt kommen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 27-Jährigen Mord vorgeworfen. 

Der Tod des Polizisten Maximilian Stoppa aus Sachsen hatte bundesweit große Bestürzung ausgelöst. Der 32-Jährige war im Januar 2025 gerade dabei, in Lauchhammer aus einem Auto auszusteigen, als ihn der Angeklagte nach einem Autodiebstahl erfasste und tötete. "Wir müssen raus. Wir müssen raus" seien die letzten Worte im Leben des Getöteten gewesen, kurz bevor er aus dem Polizeifahrzeug stieg, hatte sein damaliger Beifahrer vor dem Landgericht in Cottbus ausgesagt.

Polizist wurde 15 Meter durch die Luft geschleudert

Der Polizist hatte den Angaben zufolge mit dem Rücken zum herannahenden Auto gestanden. 15 Meter sei er nach dem Aufprall durch die Luft geflogen, sagte der Richter. Der 27-Jährige sei bei der Verfolgungsjagd "rücksichtslos" gewesen, habe nicht gebremst und sei nur bedacht auf seine Flucht gewesen. "Er fuhr einfach weiter" - und das mit deutlich überhöhtem Tempo.

Während der Beweisaufnahme war in Videos zu sehen, wie schnell die Polizei das Auto verfolgte: Innerorts wurden Geschwindigkeiten von über 100 Kilometern pro Stunde erreicht. Außerorts schoss der Mann mit fast 190 Kilometern pro Stunde über Landstraßen. Er sei über Fußwege und in entgegengesetzter Richtung in Kreisverkehre gefahren. So berichtete es der Polizist, der mit Kollegen die Verfolgung aufgenommen hatte. "Man dachte, der Mann ist ein Rallyefahrer."

Ein Schwarz-Weiß-Foto des Toten steht auf dem Tisch im Gericht

Am Tag der Urteilsverkündung war fast jeder Platz im Gerichtssaal besetzt. Die Mutter und die Lebenspartnerin des Getöteten hatten ein schwarz-weißes Foto des Getöteten auf ihrem Tisch gestellt - gegenüber vom Angeklagten. Schon beim Trauerzug der Dresdner Polizei im vergangenen Jahr hatte sich die Familie bewusst für eine öffentliche Feier entschieden: um dem Vater und seinem Schicksal ein Gesicht zu geben. Inzwischen steht auch ein Gedenkstein für den Polizisten am Ort des Geschehens. 

Der Verteidiger hatte am vorletzten Sitzungstag beantragt, den Angeklagten wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge zu verurteilen - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als acht Jahren und sechs Monaten. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vorgeworfen, er habe mit der Tat verdecken wollen, dass er als Mitglied einer Autoschieber-Bande an einem Diebstahl beteiligt war. "Verdeckungsabsicht" gilt juristisch als ein Mordmerkmal.

Kammer sieht kein Mordmerkmal - entgegen der Staatsanwaltschaft

Dem widersprach der Richter: Der Angeklagte habe den Ablauf und das Öffnen der Autotür nicht vorhergesehen und deshalb auch keinen Tötungsvorsatz fassen können. Er habe - wenn auch zu einem späten Zeitpunkt - ein Geständnis abgelegt und die Tat bereut. 

Im Laufe des Prozesses hatte der 27-Jährige seinen Verteidiger aus einer Erklärung vorlesen lassen: "Ich würde es gern ungeschehen machen". Er wisse, welches Leid er über die Familie gebracht habe. "Es ist alles furchtbar." In der Urteilsbegründung verwies der Richter auch auf die Drogensucht des Angeklagten. Er sei in einem wohlbehüteten Elternhaus aufgewachsen, habe aber vor Jahren begonnen, unter anderem Kokain zu nehmen. Eine Blutprobe nach der Tat habe dennoch nur eine geringe Beeinträchtigung ergeben.

Auch nach dem Aufprall das Gaspedal weiter durchgetreten

Strafverschärfend kam aus Sicht der Kammer die lange Dauer der Flucht und die kriminelle Energie des Angeklagten hinzu. Er sei im Bereich der Organisierten Kriminalität unterwegs gewesen als Teil einer Diebesbande. Auch nach der Tat habe der Mann das Gaspedal weiter durchgetreten: "Der Angeklagte änderte sein Fahrverhalten überhaupt nicht", so der Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden.

dpa