Bezahlung für Beamte DGB fordert Gleichbehandlungszusage bei Beamtenbesoldung

Das Land soll laut Laura Pooth "Druck aus dem Kessel nehmen". Foto: Sina Schuldt/dpa
Das Land soll laut Laura Pooth "Druck aus dem Kessel nehmen". Foto
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Wie reagiert Schleswig-Holstein auf die erwartete Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung? Der DGB sieht das Land in der Pflicht.

Angesichts einer Prüfung der Beamtenbesoldung durch das Bundesverfassungsgericht hat der Gewerkschaftsbund Schleswig-Holstein zu einer Gleichbehandlungszusage aufgefordert. "In dieser Woche wird das Bundesverfassungsgericht anhand der Berliner Besoldung voraussichtlich eine Grundsatzentscheidung zur amtsangemessenen Alimentation treffen", sagte die Vorsitzende der DGB Nord, Laura Pooth. 

Zeitnah könne eine Entscheidung für das nördlichste Bundesland folgen. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hält die Besoldung der Beamten, Richter und Staatsanwälte im Jahr 2022 für zu niedrig und verfassungswidrig. Die 12. Kammer hat sie daher laut dem Gericht dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt, hieß es in der vergangenen Woche.

In einer mündlichen Verhandlung ging es den Angaben des Gerichts in Schleswig nach um 16 Musterverfahren unterschiedlicher Besoldungsgruppen. In dem Zusammenhang seien mehr als 300 Klagen beim Verwaltungsgericht anhängig. Mit dem Beschluss wurden die Verfahren ausgesetzt.

Mindestabstand zur staatlichen Grundsicherung nicht eingehalten

Die Kläger rügten den Angaben zufolge die Höhe ihrer Besoldung, weil sie nicht dem verfassungsrechtlichen Gebot der amtsangemessenen Alimentation entspreche. So sei unter anderem der Mindestabstand von 15 Prozent zur staatlichen Grundsicherung nicht eingehalten.

Die Richter hätten außerdem eine unrechtmäßige Verkleinerung der Abstände der Besoldungsgruppen untereinander gerügt. Dies sei eine Folge von Familienzuschlägen in den Besoldungsgruppen A6 bis A9 gewesen.

DGB: Land muss "Druck aus dem Kessel nehmen"

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Der DGB rechnet damit, dass für 2025 eine Anpassung der Beamtenbesoldung nötig wird. Gleichzeitig beginnt die Tarifrunde für die Landesbeschäftigten. "Der DGB und seine Gewerkschaften werden noch in dieser Woche zu Anträgen auf amtsangemessene Alimentation aufrufen, um die individuellen Ansprüche ihrer Mitglieder zu sichern", betonte Pooth. 

"Nun liegt der Ball beim Land, den Druck aus dem Kessel zu nehmen und eine mögliche Klagewelle zu verhindern", führte die Vorsitzende fort. Das Land müsse für 2025 auf die Einrede der Verjährung und die haushaltsnahe Geltendmachung verzichten.

Eine solche Zusage würde Anträge und Klagen überflüssig machen. Pooth erklärte: "Das Land könnte die kommende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Ruhe prüfen und im Jahr 2026 rückwirkend gesetzgeberisch tätig werden." Erforderlich seien sowohl die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung als auch ein grundlegend neues Besoldungsrecht.

dpa

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