Diskriminierungsschutzgesetz
FDP warnt vor Beweislastumkehr im Antidiskriminierungsgesetz

"Die Ministerin spricht den Landesbediensteten damit ein Misstrauen aus, das ich nicht für gerechtfertigt halte", sagt Christoph
"Die Ministerin spricht den Landesbediensteten damit ein Misstrauen aus, das ich nicht für gerechtfertigt halte", sagt Christopher Vogt. (Archivbild) Foto
© Marcus Brandt/dpa

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Schleswig-Holsteins Sozialministerium plant ein neues Gesetz gegen Diskriminierung. Die FDP kritisiert, dass dies Polizisten und Lehrkräfte unter Generalverdacht stelle.

Schleswig-Holsteins FDP-Fraktion befürchtet bei dem von Sozialministerium geplanten Antidiskriminierungsgesetz die Einführung einer Beweislastumkehr. "Das halten wir für hochproblematisch", sagte der FDP-Fraktionschef Christopher Vogt der Deutschen Presse-Agentur. Diskriminierung werde nicht dadurch bekämpft, indem man die Landesbediensteten unter Generalverdacht stellt. 

"Die Ministerin spricht den Landesbediensteten damit ein Misstrauen aus, das ich nicht für gerechtfertigt halte", erklärte Vogt. So sei die geplante Beweislastumkehr rechtsstaatlich höchst bedenklich und eine Zumutung für Polizisten, Lehrkräfte und Verwaltungsmitarbeiter. Der Fraktionschef warnte, dass so eine Regelung zu Missbrauch einlade und ein "Bürokratiemonster" werden könnte. "Es ist das klassische Beispiel für "gut gemeint, schlecht gemacht"", betonte er. 

Diskriminierung müsse selbstverständlich unterbunden werden, aber dies sei der falsche Ansatz. "Viele Beamtinnen und Beamte sind zunehmend Respektlosigkeiten, Beleidigungen und sogar Angriffen ausgesetzt", so Vogt. Daher gebe es eine Fürsorgepflicht des Staates für seine Beschäftigten - gerade jetzt bräuchten diese die Rückendeckung der Politik und kein pauschales Misstrauensvotum.

FDP bringt Antrag ein

In einem entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion für das kommende Plenum Anfang Mai soll der schleswig-holsteinische Landtag feststellen, dass die Diskriminierung von Menschen in vielen Bereichen ein Problem darstellt, dem wirksam begegnet werden muss. Gleichzeitig fordert die Partei darin die Landesregierung auf, keinen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Diskriminierung vorzulegen, der einen Generalverdacht gegenüber den Beschäftigten nahelegt und eine Beweislastumkehr beinhaltet.

Sozialministerium will Schutzlücke schließen

Nach Willen der Sozialministerin Aminata Touré soll im Falle einer Diskriminierung auf dem Amt oder der Polizeiwache den Bürgerinnen und Bürgern künftig der Klageweg offen stehen. Mit einem neuen Vielfalts- und Diskriminierungsschutzgesetz wolle sie eine Schutzlücke schließen, sagte die Grünen-Politikerin im März. 

Nach Ministeriumsangaben gibt es im Norden derzeit keinen umfassenden Diskriminierungsschutz bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben - durch die Verwaltung, Schulen oder Sicherheitsbehörden. Wer sich aufgrund des Alters, Geschlechts, der ethnischen Herkunft/Nationalität, einer Behinderung, der sexuellen Identität oder Weltanschauung diskriminiert fühlt, soll den Plänen zufolge künftig auf Schadenersatz klagen können.

Dabei muss nach Angaben des Ministeriums nach bisherigem Stand die diskriminierende Person nicht beweisen, dass sie diskriminiert wurde. Sondern bei entsprechenden stichhaltigen Indizien müsse die beschuldigte Stelle beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Genaue Detailsfragen müssen laut eines Sprechers allerdings noch geklärt werden. Das Ziel des Gesetzes sei ein einheitlicher rechtlicher Rahmen gegen Diskriminierung im Kontakt mit öffentlichen Stellen.

dpa