Gegen Diskriminierung
Touré will Klagen gegen Diskriminierung ermöglichen

Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) will die Menschen besser vor Diskriminierung schützen. (Archivbild) Foto: Ulrich Perrey/d
Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) will die Menschen besser vor Diskriminierung schützen. (Archivbild) Foto
© Ulrich Perrey/dpa
Wer sich von Polizisten oder Verwaltungsmitarbeitern diskriminiert fühlt, soll in Schleswig-Holstein künftig klagen können. Sozialministerin Touré plant ein Diskriminierungsschutzgesetz.

Im Falle einer Diskriminierung auf dem Amt oder der Polizeiwache soll Schleswig-Holsteinern nach dem Willen von Sozialministerin Aminata Touré künftig der Klageweg offen stehen. Mit einem neuen Vielfalts- und Diskriminierungsschutzgesetz wolle sie eine Schutzlücke schließen, sagte die Grünen-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte das "Flensburger Tageblatt" berichtet.

Nach Ministeriumsangaben gibt es im Norden derzeit keinen umfassenden Diskriminierungsschutz bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben - durch die Verwaltung, Schulen oder Sicherheitsbehörden. Wer sich aufgrund des Alters, Geschlechts, der ethnischen Herkunft/Nationalität, einer Behinderung, der sexuellen Identität oder Weltanschauung diskriminiert fühlt, soll den Plänen zufolge künftig auf Schadenersatz klagen können.

"Das ist ein Gesetz für Vielfalt und zum Schutz vor Diskriminierung. Es ist für die Menschen und die Verwaltung da und richtet sich nicht gegen sie", sagte Touré. "Ich möchte das Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst für das Thema schärfen und sie mit Fortbildungen weiter sensibilisieren."

Schutz durch das Grundgesetz

Bislang schützten zwar das Grundgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz die Menschen vor Diskriminierung, sagte Touré. "Letzteres gilt aber nur für die Privatwirtschaft, wenn Menschen etwa beim Abschluss von Miet- oder Arbeitsverträgen benachteiligt werden." Sie hoffe auf eine breite Mehrheit für ihren Gesetzentwurf. "Das wäre ein starkes Zeichen für Schleswig-Holstein."

Laut Landesregierung gibt es eine vergleichbare Regelung bislang nur in Berlin, in Nordrhein-Westfalen ist aber ebenfalls ein Gesetz in Erarbeitung. Formal ist der Gesetzentwurf im Sozialministerium in Kiel derzeit noch in der internen Ressort-Abstimmung. Zeitnah will Touré ihren Entwurf ins Kabinett einbringen.

Schadenersatz

Das Sozialministerium verweist beim zu erwartenden Schadenersatz auf Erfahrungen mit dem Antidiskriminierungsgesetz. Auf dessen Grundlage werden demnach regelmäßig Entschädigungen innerhalb einer Spanne von 300 bis 1.000 Euro festgesetzt. Nur in besonders schwerwiegenden Diskriminierungsfällen gehen die Gerichte über 1.000 Euro hinaus.Tourés Ministerium erwartet aber keine erhebliche Anzahl von Schadenersatz- oder Entschädigungsklagen: In Berlin sei eine zunächst befürchtete Klagewelle ausgeblieben. Dort habe es von Anfang Januar bis Anfang Dezember 2022 lediglich 17 Klagen gegeben.

dpa