Gewaltkriminalität Neuer Prozess um tödlichen Messerstich im Auto

Neuer Prozess um tödlichen Messerstich bei Autofahrt in Kiel. (Archivbild) Foto: Christian Charisius/dpa
Neuer Prozess um tödlichen Messerstich bei Autofahrt in Kiel. (Archivbild) Foto
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Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil aufgehoben. Jetzt könnte eine härtere Strafe folgen.

Ein 21 Jahre alter Mann steht erneut wegen eines tödlichen Messerstichs gegen seine Ex-Freundin während einer Autofahrt vor dem Landgericht Kiel. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das erste Urteil zu fünf Jahren Jugendstrafe unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge auf die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage in großen Teilen aufgehoben. Der BGH hatte unter anderem Fehler in der Beweiswürdigung festgestellt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alten Angeklagten vor, den Tod der 17-Jährigen zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. Der Angeklagte könnte zu einer höheren Strafe verurteilt werden, wenn das Gericht dieser Sicht folgt. In der ersten Instanz hatte die Kammer keinen Vorsatz angenommen.

Angeklagter hatte Tat eingeräumt

In der Verhandlung hatte der Angeklagte die Tat eingeräumt. Seine Ex-Freundin habe eine enge Beziehung zu einem früheren Freund unterhalten, was ihn verletzt habe. Am Tattag habe er beide am Hauptbahnhof getroffen. Sie seien gemeinsam im Auto eines weiteren Bekannten zu einer Wohnung seiner Mutter gefahren, um zu reden. Es sei zum Streit gekommen. Er habe mit einer Schreckschusspistole auf die 17-Jährige und den ehemaligen Freund geschossen, räumte der Angeklagte ein.

Vor der Wohnung wartete der vierte Beteiligte in seinem Auto. Der Angeklagte nahm dem Mann die Autoschlüssel ab und zwang die 17-Jährige, mit ihm wegzufahren. Während der Fahrt habe er ein Messer in der Hand gehalten. Er habe ihr einen Schlag versetzt, weil sie schrie. Als er gemerkt habe, dass er seine Freundin mit dem Messer getroffen hatte, habe er sie ins Krankenhaus bringen wollen. Dabei kam es zu einem schweren Unfall in der Kieler Innenstadt. Die junge Frau starb an dem Stich, der das Herz verletzt hatte.

Öffentlichkeit ist ausgeschlossen

Es sind zehn weitere Verhandlungstermine bis zum 16. Dezember angesetzt. Verhandelt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die erst wieder zum Urteil zugelassen wird.

dpa