Nach einem Wohnhausbrand im Kreis Schleswig-Flensburg fordert die Staatsanwaltschaft zehneinhalb Jahre Haft für einen 22-Jährigen wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung. Zwar habe der Angeklagte das Feuer verursacht, jedoch nicht vorsätzlich, teilte die Staatsanwaltschaft laut Gericht mit.
Er habe jedoch keine Rettungsmaßnahmen ergriffen. Zudem habe er den Tod eines Zeugen im Obergeschoss billigend in Kauf genommen, da ihm bewusst gewesen sei, dass der Mann durch das Feuer sterben könnte, hieß es.
Der 22 Jahre alte Angeklagte soll ein Feuer in einem Haus in Sieverstedt gelegt haben, in dem sein damals bester Freund schlief. Im Anbau nebenan schlief dessen Großvater. Die Gebäude brannten komplett nieder, Enkel und Großvater erlitten leichte Rauchgasvergiftungen.
Laut Staatsanwaltschaft hat der Deutsche am 29. März dieses Jahres zunächst gemeinsam mit seinem damals besten Freund eine Veranstaltung besucht. Auf dem Rückweg zu dessen Haus in Sieverstedt sei es dann zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen den beiden Männern gekommen. Im Haus angekommen, ging der Freund des Angeklagten demnach direkt im Obergeschoss ins Bett.
Angeklagter soll aus Wut Papierstreifen angezündet haben
Die Staatsanwaltschaft sagte beim Auftakt des Prozesses Anfang Oktober, dass der Angeklagte, der als Gast im Haus habe übernachten sollen, im Esszimmer aus Wut Papierstreifen angezündet und diese zunächst ausgedrückt habe. Später soll er laut Staatsanwaltschaft weitere Papierstücke angezündet und mindestens ein Sofakissen daraufgelegt haben.
Als er Minuten später das Haus verlassen habe, habe er den damaligen Angaben nach bewusst die Haustür offengelassen, um das Feuer weiter mit Sauerstoff zu versorgen, so die Anklagevertreterin. Er habe gewusst, dass sein damaliger Kumpel im Obergeschoss des Hauses und dessen Großvater im unmittelbar angrenzenden Anbau geschlafen hätten. Der Angeklagte entschied sich nach Ansicht der Staatsanwältin bewusst dagegen, die Schlafenden zu wecken oder die Rettungskräfte zu alarmieren.
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Der im Obergeschoss schlafende Mann wurde den Angaben zufolge durch den Brandgeruch wach und kletterte durch ein Giebelfenster hinaus. Gemeinsam mit seinem im Nachbarhaus wohnenden Onkel rettete er seinen schlafenden Großvater aus dem Anbau.
Verteidigung fordert Bewährung
Der Verteidiger erklärte, der Angeklagte habe den Tatort verlassen, bevor das Feuer sich ausbreitete. Daher habe er das Ausmaß des Schadens nicht absehen können. Ein Tötungsvorsatz liege daher nicht vor. Stattdessen forderte der Verteidiger eine Verurteilung wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Strafe auf Bewährung.
Der Angeklagte wurde am 6. Mai festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Das Urteil soll am 21. November fallen.