Gesundheit Hessen führt frühes Hörscreening für alle Neugeborene ein

Die Vorsorgeuntersuchung von Jugendlichen können Ärzte und Ärztinnen nach den Worten von Ministerin Stolz für ein Gespräch über
Die Vorsorgeuntersuchung von Jugendlichen können Ärzte und Ärztinnen nach den Worten von Ministerin Stolz für ein Gespräch über Ernährung, Bewegung und Suchtverhalten nutzen. (Archivbild) Foto
© Arne Dedert/dpa
Mit mehr Präventionsangeboten will Hessen die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärker fördern. Was ändert sich für 13- und 14-Jährige?

Der hessische Landtag hat mit großer Mehrheit Regelungen für mehr Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche verabschiedet. Gesundheits- und Familienministerin Diana Stolz (CDU) erklärte zu der Änderung des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes: "Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche in Hessen gesund aufwachsen können und medizinisch gut versorgt werden. Dazu spannen wir den Bogen nun noch weiter auf." 

Für Neugeborene soll künftig schon in ihren ersten Lebenstagen generell ein Hörscreening angeboten werden. "Früh erkannte Hörstörungen bedeuten frühzeitige Förderung, eine bessere Sprachentwicklung und echte Teilhabe von Anfang an", erläuterte Stolz.

Einladungen nun auch für ärztliche Jugenduntersuchungen 

Zudem sollen Eltern auch zur Jugenduntersuchung J1 für 13- oder 14-jährige Mädchen und Jungen eingeladen werden. Bislang gibt es Einladungsschreiben des hessischen Kindervorsorgezentrums nur zu den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 für Kinder. 

"Die J1-Untersuchung ist ein Moment, in dem Ärztinnen und Ärzte mit Jugendlichen über Ernährung, Bewegung, Suchtverhalten, Sexualität oder seelische Belastungen sprechen können", erklärte die Gesundheitsministerin. "Und sie bietet zugleich den idealen Zeitpunkt für die HPV-Impfung, die sehr wichtig ist, um bestimmten Krebsarten vorzubeugen."

dpa