Strafprozess Sicherungsverwahrung gegen Mann nach Angriff mit Hundeleine

Das Sicherungsverfahren endete mit Einweisung in eine psychiatrische Klinik. (Symbolbild) Foto: Marcus Brandt/dpa
Das Sicherungsverfahren endete mit Einweisung in eine psychiatrische Klinik. (Symbolbild) Foto
© Marcus Brandt/dpa
Eine Frau wird von einem Angreifer mit der Leine ihres eigenen Hundes bis zur Atemnot gewürgt. Der Mann ist psychisch krank und bekommt daher keine Strafe. Seine Freiheit verliert er dennoch.

Nach einem Würgeangriff auf eine Frau mit einer Hundeleine wird ein Mann in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Das entschied die Schwurgerichtskammer des Lübecker Landgerichts in einem Sicherungsverfahren, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte.

Die Kammer ist überzeugt, dass der Mann bei der Tat im Mai in Reinbek (Kreis Stormarn) einer Frau zunächst den Hund weggenommen hatte. Dann habe er die Leine gelöst und die Hundehalterin damit bis zu einer erheblichen Atemnot gewürgt. Erst nach dem Eingreifen eines Zeugen habe der Mann von der Frau abgelassen. Wegen einer Schizophrenie habe der Angeklagte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen.

dpa