Gewalttätige Elternteile sollten laut Forderungen aus Hessen mit Konsequenzen im Sorge- und Umgangsrecht rechnen müssen. "Der Umgang mit den Kindern soll bei Gewalt eingeschränkt oder ausgeschlossen werden können", erklärte Justizminister Christian Heinz (CDU) zur Justizministerkonferenz in Leipzig.
In einem Antrag gemeinsam mit weiteren Ländern fordert Hessen eine "Stärkung des Gewaltschutzes für gewaltbetroffene Elternteile und deren Kinder". Die Initiative sieht vor, ausdrückliche gesetzliche Regelungen im Umgang mit häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrechts zu schaffen. Insbesondere bei einer Trennung der Eltern könne so mehr Rechtssicherheit und Schutz für die Betroffenen erzielt werden.
"Wer einmal zuschlägt, der kann es immer wieder tun"
"Häusliche Gewalt betrifft in unserem Land leider oft auch Mütter mit Kindern. Gerade Kinder werden zum einen Zeugen von Gewalt, das führt zu schweren seelischen Folgen", erläuterte Heinz. "Außerdem befinden sie sich selbst in Gefahr: Wer einmal zuschlägt, der kann es immer wieder tun und schreckt vielleicht auch nicht vor den eigenen Kindern zurück." Die hessische Initiative sieht vor, dass Elternteile mit Konsequenzen im Sorge- und Umgangsrecht rechnen müssen, wenn sie handgreiflich werden.
Häusliche Gewalt bislang nicht differenziert genug berücksichtigt
Konkret fordert Hessen das Bundesjustizministerium auf, die Vorgaben der Istanbul-Konvention auch in das Kindschaftsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu überführen. Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Das BGB berücksichtige zwar grundsätzlich bereits häusliche Gewalt bei Sorge- und Umgangsverfahren, jedoch nicht differenziert genug und mit entsprechenden Folgen, erläuterte ein Sprecher des hessischen Justizministeriums.