Kriminalität
Durchsuchungen im "Cold Case" um Vermisste in der Wetterau

Im September 1995 hatten Angehörige die junge Frau als vermisst gemeldet. (Archivbild) Foto: Nadine Weigel/dpa/dpa
Im September 1995 hatten Angehörige die junge Frau als vermisst gemeldet. (Archivbild) Foto
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Eine junge Türkin verschwindet vor über drei Jahrzehnten spurlos - die Ermittler vermuten einen Mord. Jetzt wird der "Cold Case" in der Wetterau neu aufgerollt.

Mehr als 32 Jahre nach einem mutmaßlichen Gewaltverbrechen an einer jungen Frau sind die Ermittlungen in dem "Cold Case" in der Wetterau wieder aufgenommen worden. Die Polizei und Staatsanwaltschaft Gießen ermitteln wegen Mordverdachts und haben in den vergangenen Tagen in Limeshain und Ortenberg zwei Wohnanschriften durchsucht, wie sie mitteilten. Dort soll sich die Frau mutmaßlich zuletzt aufgehalten haben. 

Die damals 23-jährige Türkin war den Angaben zufolge 1993 spurlos verschwunden. Zuvor sei sie im August desselben Jahres aufgrund eines Heiratsversprechens zu einem Landsmann nach Deutschland gereist. Am 10. September 1993 habe sie einen Brief an ihre Familie gesandt - er gilt als letztes Lebenszeichen der jungen Frau.

Frau erst zwei Jahre nach Verschwinden als vermisst gemeldet 

Erst zwei Jahre später, im September 1995, meldeten Angehörige sie als vermisst. Schon damals habe sich mit Blick auf die Gesamtumstände und angesichts zahlreicher sich widersprechender Angaben mehrerer befragter Menschen der Verdacht ergeben, dass sie Opfer eines Verbrechens geworden sein könnte. In der Folgezeit habe man das Schicksal der Vermissten nicht aufgeklärt, so dass die Staatsanwaltschaft Gießen das Verfahren 1998 eingestellt habe.

Keine Leiche bei Durchsuchungen entdeckt

Bei den Durchsuchungen der beiden Grundstücke in den vergangenen beiden Wochen sei der Leichnam der Frau nicht gefunden worden. Dennoch würden die Ermittlungen - vor allem über Zeugenvernehmungen - unvermindert fortgeführt, hieß es. Polizei und Staatsanwaltschaft hoben hervor, dass die Besitzer der von den Durchsuchungen betroffenen Grundstücke nicht als Beschuldigte gelten. 

Die Polizei bat Zeugen um Mithilfe, die Angaben zu dem Aufenthalt in Deutschland und dem Verbleib der Frau sowie zu möglichen Tatverdächtigen machen können. Zu möglichen Hintergründen der mutmaßlichen Tat und möglichen Tatverdächtigen würden derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben gemacht.

dpa