Kriminalität Nach Belästigung im Freibad Gelnhausen zwei Männer angeklagt

Nach der mutmaßlichen Belästigung mehrerer Mädchen im Freibad von Gelnhausen hat die Staatsanwaltschaft Hanau zwei Männer angekl
Nach der mutmaßlichen Belästigung mehrerer Mädchen im Freibad von Gelnhausen hat die Staatsanwaltschaft Hanau zwei Männer angeklagt. (Archivbild) Foto
© Boris Roessler/dpa
Sexuelle Belästigung und Nötigung - gegen zwei Männer ist nach den Vorfällen im Freibad von Gelnhausen Anklage erhoben worden. Die Ermittlungen waren umfangreich.

Nach der mutmaßlichen sexuellen Belästigung mehrerer Mädchen in einem Freibad in Gelnhausen (Main-Kinzig-Kreis) hat die Staatsanwaltschaft gegen zwei Männer Anklage erhoben. Bei den Beschuldigten handele es sich um einen 18-Jährigen sowie um einen 28-jährigen Mann, teilte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage mit. 

Die Anklage sei bereits am 14. November vergangenen Jahres vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Gelnhausen erhoben worden. Der Jugendrichter ist deshalb zuständig, weil der 18-Jährige strafrechtlich noch als Heranwachsender gilt. Die beiden angeklagten Männer haben die syrische Staatsbürgerschaft. Die Ermittlungen gegen drei weitere Männer seien hingegen eingestellt worden. Zuvor hatte hessenschau.de über das Thema berichtet.

 Vorwürfe der sexuellen Belästigung und Nötigung

Dem 18-jährigen Angeschuldigten wirft die Staatsanwaltschaft sexuelle Belästigung in zwei Fällen sowie Nötigung in einem Fall vor. Er soll am 22. Juni vergangenen Jahres einem 13-jährigen Mädchen in dem Schwimmbad an das Gesäß sowie einer 14-Jährigen an die Brust und das Gesäß gefasst haben. Eine weitere 15-jährige Zeugin habe er im Wasserbecken am Bein gegen ihren ausdrücklichen Willen festgehalten und von hinten am Bikinioberteil gezogen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Dem 28-Jährigen wird sexuelle Belästigung in einem Fall vorgeworfen. Auch er soll einer 14-jährigen Zeugin an das Gesäß gefasst haben. 

Ermittlungen gegen drei weitere Männer eingestellt

Die Einstellung der Ermittlungen gegen die drei weiteren Männer begründete die Staatsanwaltschaft damit, dass ihnen ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht mehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachzuweisen sei - was eine zwingende Voraussetzung für eine Anklageerhebung wäre.

Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen waren auch Wohnungen durchsucht und den Zeuginnen Bilder vorgelegt worden, anhand derer sie die Verdächtigen identifizieren sollten. Die drei Männer, gegen die die Ermittlungen eingestellt wurden, hätten die Mädchen dabei nicht als Täter identifizieren können. Somit hätten sich keine belastbaren Hinweise auf eine Tatbeteiligung der Männer ergeben. Wann es zur Hauptverhandlung kommt, stehe bisher noch nicht fest, hieß es.

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Vorfälle beschäftigten auch die Landespolitik

Nach den Vorfällen hatten sich mehrere Mädchen nach früheren Polizeiangaben an das Schwimmbad-Personal gewandt und berichtet, dass sie im Becken aus einer Gruppe von mehreren Männern heraus am ganzen Körper angefasst worden seien. Die Ermittler waren seinerzeit von insgesamt acht weiblichen Opfern im Alter von 11 bis 16 Jahren ausgegangen. Der Vorfall hatte auch die Landespolitik beschäftigt, so gab es im Nachgang eine Sondersitzung des Innenausschusses im Landtag.

dpa

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