Wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen hat das Landgericht Darmstadt einen 35-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann hatte kurz vor dem Ende der Hauptverhandlung gestanden, Anfang Dezember 2024 seine frühere Ehefrau in ihrer Wohnung im südhessischen Bensheim getötet zu haben. Bis dahin hatte der Afghane behauptet, die 34-Jährige hätte sich mit Messerstichen in ihren Hals selbst umgebracht.
Allerdings hatte seine Tochter die Tat gesehen - die Elfjährige sagte vor Gericht als Zeugin aus. Zudem sprach das rechtsmedizinische Gutachten gegen Selbsttötung.
Der Angeklagte habe nicht akzeptieren können, dass seine Frau sich emanzipiert habe, sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner in der Urteilsbegründung. "Wer einen Menschen tötet, weil dieser ihm nicht folgen will, der stellt das Besitzdenken über das Leben."
Ehe war 2024 geschieden worden
Das Paar lebte seit 2021 in Deutschland. Ihre zwölfjährige Ehe war im Sommer 2024 geschieden worden. Sie habe die Scheidung gewollt, unter anderem wegen häuslicher Gewalt und weil er sie und eine Tochter 2022 während einer Iran-Reise zurückgelassen habe. Dies war im Laufe des Prozesses öffentlich geworden.
Der Vorsitzende Richter zeichnete den Tatabend nach: An dem Abend im Dezember 2024 habe der 35-Jährige angeblich die Kinder sehen wollen. In der Küche der Wohnung seiner Ex-Frau habe es eine Auseinandersetzung gegeben. Der Mann habe zum Messer gegriffen.
Mit dem Urteil folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft, die auf Mord plädiert hatte. Die Verteidigung hatte, ohne ein Strafmaß zu nennen, auf Totschlag plädiert, weil die Tat auf einen Streit folgte und der Angeklagte verzweifelt gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.