Landgericht Stralsund Bootsunfall auf Ribnitzer See beschäftigt Landgericht

Der im Juni vom Amtsgericht verurteilte Bootsführer (li.) legte Berufung ein. (Archivbild) Foto: Bernd Wüstneck/dpa
Der im Juni vom Amtsgericht verurteilte Bootsführer (li.) legte Berufung ein. (Archivbild) Foto
© Bernd Wüstneck/dpa
Bei einem Unfall kommt 2022 auf dem Ribnitzer See eine Frau ums Leben, als zwei Boote kollidieren. Das Amtsgericht sprach im Juni ein Urteil. Doch der Rechtsstreit geht nun weiter.

Fast dreieinhalb Jahre nach einem tödlichen Bootsunglück auf dem Ribnitzer See befasst sich im nächsten Monat das Landgericht Stralsund als Zweitinstanz mit dem Vorfall. Als Auftakttermin für die Berufungsverhandlung wurde der 2. Dezember angesetzt, wie das Gericht mitteilte. Das Stralsunder Amtsgericht hatte am 18. Juni einen damals 38 Jahre alten Skipper wegen fahrlässiger Tötung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, der dagegen Rechtsmittel einlegte.

Der Angeklagte war am 16. August 2022 gegen 21.30 Uhr mit einem Motorboot mit drei Menschen an Bord auf ein anderes Motorboot mit sechs Menschen an Bord aufgefahren, von denen eine 66-jährige Frau starb. Der Unfall hatte sich etwa 500 Meter vor dem Hafen Ribnitz ereignet.

 Meterweit ins Wasser geschleudert

Bereits im Mai 2024 hatte das Amtsgericht gegen den Bootsführer einen Strafbefehl mit einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung erlassen sowie eine Zahlung von 2.000 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung angeordnet. Auch dagegen hatte der Mann Einspruch erhoben. 

Am Unfallort auf dem Gewässer hatten sich nach dem Zusammenstoß dramatische Szenen abgespielt. Insassen des gerammten Bootes wurden teils meterweit von Bord ins Wasser geschleudert. Der Skipper des gerammten Bootes erlitt bei dem Unfall eine Schädelfraktur, der Sohn einen offenen Beinbruch. Der Angeklagte war damals ins Wasser gesprungen und hatte Erste Hilfe geleistet. 

Im ersten Prozess hatten unter anderem Fahrgeschwindigkeit, die Beleuchtung an beiden Booten und der jeweilige Kurs eine mitentscheidende Rolle gespielt. Beide Bootsführer hatten auf Verkehrsregeln auf See verwiesen und dabei gegensätzlich argumentiert. Es wurden zudem Gutachter gehört.

dpa