Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im nächsten Jahr räumen und damit früher als es der Mietvertrag vorsah. Das entschied das Berliner Landgericht am Freitag und gab damit einer entsprechenden Klage des Vermieters der Immobilie statt. Eine Güteverhandlung zwischen dem Vermieter und Vertretern der AfD über die Nutzung der Immobilie im Stadtteil Wittenau war in der vergangenen Woche gescheitert.
Mit der Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei gegen Vorgaben verstoßen, entschied das Landgericht Berlin. Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht, erklärte Richter Burkhard Niebisch. Nach dem Urteil muss die Partei den Großteil ihrer Räume zum 30. September 2026 räumen. Den restlichen Bereich muss sie spätestens zum 31. Dezember 2026 verlassen haben. (3 O 151/25)
Nach Auffassung der klagenden Immobiliengesellschaft sind die Hofflächen und die Außenfassade des Gebäudes nicht vom Mietvertrag erfasst. Ein weiteres Festhalten am Mietvertrag sei dem Vermieter wegen des Verhaltens der Beklagten nicht zumutbar, entschied das Landgericht nun. In seinem Urteil stellte das Gericht demnach fest, dass die AfD sich vertragswidrig verhalten habe. Die Nutzung des Hofes und der Außenfassade seien nicht vom Mietverhältnis umfasst, sodass sie eine Genehmigung der Klägerin hätte einholen müssen. Dennoch seien die außerordentlichen Kündigungen unwirksam, weil der Vermieter die Partei nicht zuvor erfolglos abgemahnt habe, befanden die Richter.
Die Eigentümergesellschaft der wenig zentral gelegenen Immobilie im Bezirk Reinickendorf hatte der AfD wegen der Wahlparty im Innenhof des Gebäudes fristlos gekündigt – ohne sie aber vorher abzumahnen. Da die Partei den Auszug verweigerte, reichte der Vermieter eine Räumungsklage ein. Die Partei mietet das Gebäude im Stadtteil Wittenau seit 2022 an. Die Mietverträge laufen eigentlich noch bis Ende 2027, es sind aber jeweils Sonderkündigungsrechte vorgesehen.
AfD wegen Wahlparty gekündigt
Damit hat sich die AfD teils erfolgreich gegen eine entsprechende Räumungsklage gewehrt. Gegen das Urteil kann Berufung beim Berliner Kammergericht, der nächsthöheren Instanz, eingelegt werden.
"Ein großer Tag für meine Partei. Sie sehen mich sehr glücklich", sagte der stellvertretende AfD-Bundessprecher und Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk, der seine Partei in der mündlichen Verhandlung vertrat. Bundesschatzmeister Carsten Hütter sprach von einem "Sieg für den Rechtsstaat". Das Urteil zeige "unseren Gegnern, dass sie die AfD weder in politischen Debatten noch mit juristisch Angriffen 'stellen können'".
Der Kläger ließ zunächst offen, ob er das Urteil akzeptiert. "Zum Urteil selbst können wir, gleichgültig wie dieses ausfällt, erst nach Vorlage der Ausfertigung und Analyse der Urteilsbegründung Stellung nehmen", hatte der österreichische Investor Lukas Hufnagl bereits am Donnerstag angekündigt.
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