Im Prozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian entscheidet das Landgericht Rostock am Donnerstag über einen Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer der Präsentation des rechtsmedizinischen Gutachtens. Ein entsprechender Antrag der als Nebenklägerin vertretenen Mutter Fabians soll zu Beginn des Verhandlungstages (ab 9.30 Uhr) in nicht-öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden.
Die Anwältin der Mutter hatte zur Antragsbegründung auf das postmortale Persönlichkeitsrechte als Ausdruck des Schutzes der Menschenwürde verwiesen. Dahinter müsse das Interesse der Öffentlichkeit zurücktreten. Fabian war laut Anklage am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl erstochen und anschließend angezündet worden. Wegen Mordes angeklagt ist eine 30-jährige Frau, die bislang zu den Vorwürfen schweigt.