Prozessauftakt Frau nach Streit mit Messer getötet? 75-Jähriger vor Gericht

Am Donnerstag findet der Auftakt eines Totschlagprozesses gegen einen 75-Jährigen aus Waren an der Müritz. Er soll seine Ehefrau
Am Donnerstag findet der Auftakt eines Totschlagprozesses gegen einen 75-Jährigen aus Waren an der Müritz. Er soll seine Ehefrau mit einem Küchenmesser getötet haben. (Archivbild) Foto
© Stefan Sauer/dpa
Ein 75-Jähriger steht in Neubrandenburg vor Gericht: Nach einem Streit soll er seine Ehefrau mit einem Küchenmesser getötet haben - so die Anklage. Bald kann er seine Sicht der Dinge mitteilen.

Wegen des gewaltsamen Todes seiner Ehefrau muss sich ein 75-Jähriger vor dem Landgericht Neubrandenburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem wegen Totschlags angeklagten Deutschen laut Gericht vor, nach einem heftigen Streit mit einem Küchenmesser zwanzigmal auf Kopf und Oberkörper seiner Frau eingestochen zu haben. Sie starb demnach durch den Blutverlust.

Am ersten Verhandlungstermin am Donnerstag wurde laut Gericht nur die Anklage verlesen. Mit dem ersten Termin wurde eine Frist eingehalten, die sich auf die U-Haft bezieht. In der Regel muss der Prozess spätestens sechs Monate nach Beginn der U-Haft starten, diese Frist wurde mit der Verlesung der Anklage nun eingehalten.

Laut Anklage hatte die Frau im Verlauf des Streits am 25. April dieses Jahres den Mann aufgefordert, das gemeinsame Haus zu verlassen. Der Mann habe aus Verärgerung beschlossen, seine Frau zu töten – so der Vorwurf. Er soll den Ermittlungen zufolge die Leiche der Frau nach der Attacke in die Dusche des Hauses gelegt und Decken darauf gelegt haben. Zudem habe er versucht, Spuren zu beseitigen.

Erst Aufenthalt auf Usedom, dann Gang zur Polizei

Anfang Mai soll er sich dann wenige Nächte in einem Hotel in Trassenheide auf Usedom aufgehalten haben, bevor er sich am 4. Mai in Waren an der Müritz zur Polizei begab und die Tat offenbarte. Auch später hat er demnach der Polizei gegenüber die Tat eingeräumt.

Laut Gericht will sich der Mann aus Waren an der Müritz während des kommenden Verhandlungstermins am 6. November einlassen. Ob es sich dabei um ein Geständnis handeln wird, sei unklar. Zudem soll dann ein Gutachter die Schuldfähigkeit des Angeklagten begutachten und drei Polizisten, die zuerst vor Ort waren, vor Gericht aussagen. Nach dem 6. November sind noch drei weitere Verhandlungstermine bis Ende November angesetzt.

dpa