Vorzeitig aus der Haft Weihnachtsamnestie: Bis zu 19 Gefangene dürfen früher raus

Vor Weihnachten gibt es in Mecklenburg-Vorpommern alljährlich eine Amnestie für einige Gefangene mit kürzeren Strafen. Foto: Jan
Vor Weihnachten gibt es in Mecklenburg-Vorpommern alljährlich eine Amnestie für einige Gefangene mit kürzeren Strafen. Foto
© Jan Woitas/dpa
Einige Inhaftierte können in MV zum Jahresende einige Tage vor Ablauf der regulären Strafe aus dem Gefängnis. Grund ist die sogenannte Weihnachtsamnestie, die aber an klare Vorgaben geknüpft ist.

In Mecklenburg-Vorpommern kommen in diesem Jahr nach Angaben des Justizministeriums voraussichtlich 19 der insgesamt 950 Gefangenen im Strafvollzug in den Genuss einer vorzeitigen Haftentlassung. Das geschieht im Rahmen der sogenannten Weihnachtsamnestie und betrifft Inhaftierte, deren Strafende ohnedies zwischen dem 22. Dezember 2025 und dem 6. Januar 2026 endet. 

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Entlassung am Werktag vor dem 22. Dezember erfolgt, was in diesem Jahr Freitag, der 19. Dezember wäre. Im Einzelfall seien Entlassungen auch schon ab 17. Dezember möglich, wenn etwa für die Wiedereingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft wichtige Behördengänge an stünden, teilte das Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. 

Für eine Begnadigung zum Weihnachtsfest gilt zudem, dass sich die infrage kommenden Insassen während der Haftzeit nichts haben zuschulden kommen lassen. Zudem können nur Gefangene mit Freiheitsstrafen oder Jugendstrafen unter zwei Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen werden. 

Diese Regelungen sollen im nächsten Jahr gesetzlich erweitert werden. Mit dem neuen Strafvollzugsgesetz, das 2026 den Landtag passieren soll, soll die Frist auf den 8. Dezember eines jeden Jahres vorverlegt werden. Mit der Gesetzesvorlage wird die Allgemeine Verfügung über Gnadenerweise und somit der entsprechende Prüfauftrag für die Staatsanwaltschaften abgeschafft. Dies entlaste die Justiz und die Bürokratie, fördere aber auch die Resozialisierung.

dpa