GdP Niedersachsen Kehrtwende: Polizeigewerkschaft ist jetzt für Taser

Noch 2024 hatte sich die GdP gegen den Taser ausgesprochen. (Symbolbild) Foto: Andreas Arnold/dpa
Noch 2024 hatte sich die GdP gegen den Taser ausgesprochen. (Symbolbild) Foto
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Nur das SEK darf in Niedersachsen bisher den Taser nutzen. Könnte die Elektroschock-Waffe bald auch im Streifendienst zum Einsatz kommen?

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht sich für eine schrittweise Einführung des Tasers in Niedersachsens Polizei aus. Das beschloss die Gewerkschaft auf ihrem Landesdelegiertentag in Osnabrück.

Damit vollzieht die GdP eine Kehrtwende. Noch Anfang 2024 hatte Landeschef Kevin Komolka erklärt, die Polizei habe genug Einsatzmittel. "Wir brauchen keine zusätzliche Waffe am Gürtel, mit der wir uns neben weiterem Gewicht zudem hohe Kosten, enormen Trainingsaufwand und viele ungeklärte juristische Fragen ans Bein binden", sagte Komolka damals der "Nordwest-Zeitung". 

Landesregierung reagiert zurückhaltend

Auch Innenministerin Daniela Behrens hatte sich gegen Taser positioniert – und sie bleibt skeptisch. Den Beschluss der GdP nehme man zur Kenntnis, sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Allerdings stehe den niedersächsischen Polizistinnen und Polizisten bereits eine Reihe von Einsatzmitteln zur Verfügung: "unter anderem das Reizstoffsprühgerät, der Schlagstock und die Dienstwaffe". 

Ob der Einsatz von Tasern wirklich sinnvoll wäre, daran gebe es begründete Zweifel. "Gerade in Hochstresssituationen könnte die Auswahl des geeigneten Einsatzmittels zu einer erheblichen Erhöhung der Komplexität im Einsatz führen", sagte Behrens. 

Zwar informiere sich das Landespolizeipräsidium über die über Erfahrungen anderer Bundesländer mit Tasern im Einsatz- und Streifendienst. Aber: "Diese überzeugen bislang noch nicht für eine breite Einführung in Niedersachsen. Die weitere Entwicklung bleibt also abzuwarten."

Erfahrungen aus anderen Bundesländern

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Wie die GdP erläuterte, prüfte sie vor ihrer neuen Haltung in Fachtagungen sowohl medizinische Bedenken als auch juristische Aspekte und die Notwendigkeit einer Ausstattung über die Spezialeinheiten hinaus. 

Auch vor dem Hintergrund von Erfahrungen aus anderen Bundesländern sei man zu dem Schluss gekommen, dass eine schrittweise Einführung mit strenger wissenschaftlicher Evaluation im Sinne der Kolleginnen und Kollegen sei.

Taser in Niedersachsen bislang nur beim SEK

Bislang stehen die Distanzelektroimpulsgeräte nach GdP-Angaben in Niedersachsen nur dem Spezialeinsatzkommando zur Verfügung. Geht es nach der Gewerkschaft, könnten sie nun zunächst auch bei Interventionskräften in den Polizeiinspektionen sowie in zwei durchgehend besetzten Dienststellen getestet werden. Auf Grundlage dieser Erfahrungen könne dann eine flächendeckende Einführung im Einsatz- und Streifendienst folgen.

dpa