Im Gerichtsstreit um die fristlose Kündigung von Ex-Coach Marco Antwerpen und dessen damaligem Assistenten Frank Döpper durch den VfL Osnabrück ist am Dienstag vor dem Arbeitsgericht Osnabrück noch kein Urteil gefallen. Der Vorsitzende Richter Christian Hageböke setzte stattdessen für den 30. März (14.00 Uhr) einen neuen Termin an.
Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass man sich die Zeugenaussagen im Nachgang noch einmal im schriftlichen Protokoll ganz genau anschauen müsse, sagte der Vorsitzende Richter. Man wolle sich die Entscheidung nicht einfach machen, weil es wirtschaftlich und menschlich um viel gehe.
Der VfL Osnabrück hatte gegen Antwerpen und Döpper am 27. Mai fristlose Kündigungen ausgesprochen. Dagegen klagen Antwerpen und Döpper ebenso wie gegen weitere im Nachhinein ausgesprochene fristlose Kündigungen.
NFV-Pokalfinale im Fokus
Der Fußball-Drittligist hatte dem Trainerduo nach dem verlorenen NFV-Pokalfinale am 24. Mai 2025 gegen den Regionalligisten BW Lohne fristlos gekündigt, nachdem Vorwürfe laut geworden waren, dass Antwerpen und Döpper versucht hatten, Einfluss auf die Partie zu nehmen.
Antwerpen und Döpper sollen den damaligen Reha- und heutigen Athletiktrainer des VfL, Tim Schütte, unter Druck gesetzt haben, den für Lohne spielenden Osnabrücker Leihspieler Bernd Riesselmann anzurufen und einen Verzicht auf einen Einsatz nahezulegen. Antwerpen und Döpper weisen die Vorwürfe zurück.
Riesselmann spielte in dem Finale und erzielte sogar ein Tor. Inzwischen steht er wieder beim Tabellenführer der Dritten Liga unter Vertrag.
Athletiktrainer im Mittelpunkt
Die Befragung des heutigen Osnabrücker Athletiktrainers Schütte stand vor dem Arbeitsgericht Osnabrück im Mittelpunkt der Verhandlung unter dem Vorsitzenden Richter Christian Hageböke. Schütte gab an, von Antwerpen zweimal dazu aufgefordert worden zu sein, Kontakt zu Riesselmann aufzunehmen. Der 54 Jahre alte Trainer wies diesen Vorwurf vor Gericht erneut zurück.
Der Fall hatte auch schon die Sportgerichtsbarkeit des Deutschen Fußball Bundes beschäftigt. Antwerpen war am 28. August vom DFB-Sportgericht mit einer Sperre von zwölf Monaten belegt worden. Döpper wurde für drei Monate gesperrt. Beide hatten daraufhin Berufung eingelegt. Am 26. November hatte das Bundesgericht des DFB die Sperre für Antwerpen auf drei Monate reduziert, die Strafe von Döpper aufgehoben.